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Ein Fest für die Freiheit

 

Es gibt Juristen, die halten daran fest, dass mit dem allgemeinen Teil des BGB an sich schon alles gesagt sei, Schuldrecht, Sachenrecht, Erbrecht und Familienrecht seien eigentlich nur Auslegungen des allgemeinen Teils für die Doofen, die diesen nicht verstanden haben.

So ähnlich ist es mit dem Grundgesetz. Mit dem Artikel 1 ist an sich schon alles gesagt, der Rest sind zwingende Folgerungen aus der Feststellung „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Das hat gestern das Bundesverfassungsgericht in wunderbarer Weise klargestellt: Digitale Kontrollen von Autokennzeichen „ins Blaue hinein“, sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Es gibt auch das Recht darauf nicht nur unschuldig zu sein, sondern sich auch so zu fühlen und sich frei zu bewegen, ohne dass der Staat davon etwas weiß.

Mancher wird dazu sagen, dass es ihm doch piepe ist, wenn die Polizei sein Nummernschild fotographiert. Es wird sowieso gleich wieder getilgt, da gegen ihn ja nichts vorliegt. Fürchten muss derlei Tun des Staates doch nur der Bösewicht, und das zu Recht. Wo kommen wir hin, wenn verfassungsrechtliche Fisimatenten einen starken Staat behindern?

Zur Erinnerung: Das Grundgesetz soll nicht en Staat vor dem Bürger schützen, sondern umgekehrt, es schützt den Bürger vor staatlicher Übergriffigkeit.

Das Geschwätz des österreichischen Innenministers, wonach Gewaltenteilung gar nicht so wichtig sei, gehört zur täglichen winzigen Dosis Arsen, die als Einzelne nicht nachweisbar ist, in Gänze aber eben doch zum Tod führt.

Wir haben uns angewöhnt, die Verteidigung der Demokratie auf den Staat abzuwälzen. Das heißt den Bock zum Gärtner zu machen, denn der Staat und seine Funktionsstellen können ganz legal usurpiert werden, Beispiel Innenminister Kittl. Auch Hitler ist durch Wahlen an die Macht gekommen.

Die Verteidigung der Demokratie ist die originäre Aufgabe jedes Einzelnen Demokraten. Es laufen auf der Straße und im Staatsapparat genug Leute herum, die ihr eigenes Süppchen zu kochen versuchen oder es bereits erreicht haben dass dieses brodelt..

Gestern hat die Süddeutsche Zeitung ein Interview mit dem Bürgermeister von Köln-Ehrenfeld veröffentlicht. Er heißt Josef Wirges, ist von der SPD und sagt, dass er bei Einbürgerungsfeiern die Bibel und den Koren bereitlegen muss. Und er fragt: „Wenn ich behaupte, was hier drin steht oder da drin steht, sei alles wahr und müsse befolgt werden – was bin ich dann? Na klar, ein Fundamentalist. (…) Alles was unser Leben regelt, steht in einem dritten Buch – im Grundgesetz.“

Ich füge hinzu: Wer behauptet, alles was da drin steht, ist wahr und muss befolgt werden, der ist ein Demokrat.

Das gestrige Urteil des Verfassungsgerichts ist ein Grund zum Feiern. In einer Zeit, in der es Politiker wagen, zu sagen, wenn ihre Partei an die Macht kommt, werde „aufgeräumt“, ist es gut zu wissen, dass wir Verfassungsrichter haben, die der Exekutive genau auf die Finger schaut.

Die Politik holt ihre Macht aus dem Mandat er Wähler und aus dem Imperativ dessen, was in der Verfassung steht.

Warum tust Du Dir das an?

In der Weihnachtspost fielen mir zwei Karten auf, die sich auf meine Schreiberei in facebook bezogen.

In der einen wurde ich gefragt, warum ich mir das antue, ich setzte mich ja auch enormem Widerspruch aus, in der anderen schrieb ein Freund, er amüsiere sich über meine linken Ansichten.

Beide Meldungen nehme ich zum Anlass darzulegen, weshalb ich auf dieser Plattform ab und zu lustige Geschichten schreibe und weshalb ich auch immer wieder Überlegungen zu unseren durch die Verfassung garantierten Grundrechten anstelle.

Die erste Frage ist am leichtesten zu beantworten: Ich schreibe gern, ich unterhalte gern und wenn das gefällt, umso besser. Dann aber wird es schon schwieriger.

Ich bin in einem kleinen Dorf in Unterfranken aufgewachsen. Mein Beiname „der Schloss-Hans“ sagt alles. Dort war die Zeit stehen geblieben und mit ihr die Gedanken und die Zustände. Man kann mit Fug und Recht sagen, dass ich in einer demokratiefernen Umgebung aufgewachsen bin.

Vom Sozialkundeunterricht im Internat blieb mir eigentlich nur im Gedächtnis, dass der Lehrer, als wird das Justizsystem durchnahmen, sagte: „Passt auf, es könnte sein, dass ihr einmal in die Verlegenheit kommt, zeugen zu müssen.“

Was Demokratie wirklich ist, habe ich erst an der Uni unter der Rubrik Staatslehre I und II gelernt. Ich war beeindruckt und begeistert. Und dann zog ich nach Spanien, wo ich miterleben durfte, wie ein autoritärer Staat zu einer Demokratie wird.

Als ich 2014 nach Deutschland zurückkehrte, merkte ich, dass nicht nur in der Allgemeinheit, sondern auch unter meinen Bekannten, Verwandten und Freunden ein erschreckendes Maß an Unwissen über die Konsequenzen dessen besteht, Grundrechte zu haben. Ich stellte fest, dass der Konsum derselben bereitwillig angenommen wird, es aber offenbar nicht klar ist, dass auch anderen diese Grundrechte zustehen. Um es primitiv zu sagen, mancher denkt, die Grundrechte hätten genau die eigene Schuhgröße, sagen wir 43. Es gibt aber auch Menschen mit Schuhgröße 36 und solche mit 46. Die Grundrechte sind nicht starr, sie sind nicht so, wie es einem passt, nein, sie müssen weit interpretierbar sein, damit sie auch Menschen mit anderer Meinung passen.

Im vergangenen Jahr bin ich mit meinen Beiträgen mehrfach angeeckt.

Ad eins: Religionsfreiheit. Dass diese auch für Nichtchristen gilt, scheint zu erschrecken. Dass der Staat sich aus der Religion heraushalten muss, wird oft nicht verstanden. Die Tatsache, dass Religion Privatsache eines jeden Einzelnen ist, führte zu Widerspruch. Dass die Freiheit, seinen Glauben zu praktizieren, in Deutschland auch für solche Menschen gilt, in deren Heimat Christen unterdrückt werden, führte zu Beleidigungen. Dass das Grundgesetz über dem Glauben steht, wurde negiert.

Ad zwei: Abtreibung: Ich bin dagegen. Dessen ungeachtet aber weiß ich, dass der demokratische Staat gesetzliche Regelungern bereithalten muss, die es Frauen ermöglichen, eine Schwangerschaft abzubrechen, wenn das Austragen neuen Lebens unzumutbar ist. Da wurde sofort geantwortet, ich redete Mördern das Wort. Was Mord ist, entscheidet das Gesetz und die Gerichte, die es anwenden. Man kann, wie ich auch, gegen Abtreibung sein, aber niemandem steht es zu, die Mordkeule auszupacken und damit jede abweichende Meinung und jeden abweichenden Lebensentwurf totzuschlagen. So unverständlich es für Viele klingen mag: Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Abtreibungsregelung ist Konsequenz der Menschenwürde.

Ad drei: Migranten. September 2015 war ein Notstand. Die Bundeskanzlerin öffnete damals keine Grenzen, die waren nämlich in der EU eh schon offen. Sie sagte lediglich, dass Deutschland so viele wie irgend möglich dieser Flüchtlinge aufnehmen würde. Das sei Gesetzesbruch gewesen, wurde argumentiert. Seltsamerweise hat sich bislang noch kein deutsches oder europäisches Gericht finden lassen, das das auch so sieht. Dass ich noch dazu die Meinung vertrat, man werde angesichts der demographischen Entwicklung in Deutschland über diesen Zuzug dankbar sein, führte dazu, dass man mir vorwarf, der Islamisierung Deutschlands das Wort zu reden. Es gibt keinen Anspruch darauf, dass Deutschland auf ewig überwiegend christlich geprägt bleibt. Wobei, unter uns, die Angst vor der Islamisierung ist beim derzeitigen Stand der Dinge geradezu lachhaft. Läuft unter der Abteilung Panikmache.

Ad vier: Ehe für alle. Ich finde das gut. Hier haben wir ein Beispiel dafür, dass die Politik sehr spät hat erkennen wollen, dass es mit der Würde des Menschen nicht vereinbar ist, jemanden wegen seiner sexuellen Orientierung zu diskriminieren. Immerhin handelt es sich um eine einvernehmliche Hinneigung zum eigenen Geschlecht. Das ist weder eine Sünde noch ein Defekt, das gibt es, seit es Menschen gibt. Homosexualität schadet niemandem. Ich habe mir sagen lassen, es gäbe heterosexuelle Hinneigungen, die erheblichen Schaden anrichten.

Dies kurz zu meiner Motivation. Sie ist weder links noch rechts. Ich denke, ich sollte da weitermachen, zumal dann, wenn im kommenden Jahr wieder mal jemand politischen, intellektuellen, moralischen oder wissenschaftlichen Dünnpfiff verbreitet.

Das war’s für dieses Jahr. Ich wünsche allen meinen Freunden, Lesern und Gegnern frohe und gesegnete Weihnachten sowie ein gesundes und diskutierfreudiges Neues Jahr.

Ist Missbrauch katholisch?

Nein! Missbrauch hat gar keine Konfession, zumal diese Untat überall vorkommt. Seien es katholische oder evangelische Typen, die seltsamerweise Würdenträger genannt werden, Missbrauch gibt es weltweit, auch in Moscheen, auch in buddhistischen Klöstern, Hindu Tempeln und Synagogen.

In meiner Jugend wurden immer wieder Leiter von Kinderchören wegen Missbrauchs angeklagt. Das zeigt aber nur, dass man sich gegen Kleriker nicht getraut hat, aufzustehen. Fußballtrainer, Pfadfinder, Theaterintendanten, berühmte Dirigenten und Hollywood Größen, alle wurden dabei erwischt. „Würdenträger“ bezeichnenderweise damals noch nicht.

Nun schon. Das macht nachdenklich, denn bei aller Diskussion um die Opfer, deren Entschädigung und über die Zustände, die den Missbrauch in irischen Gemeinden möglich machten; kam manchmal der Eindruck auf, man müsse „Würdenträger“ sein, um für solch abscheuliche Taten prädestiniert zu sein.

Wenn man näher hinschaut, ist es die Autorität, die die Menschen dazu bringt, sich herauszunehmen, anderen Menschen Gewalt anzutun. Homo homini lupus.

Es ist ja nichts Neues, dass von vielen Menschen das Ausleben ihres Sexualtriebes als Waffe zur Unterdrückung anderer, zur Gewalt genutzt wird.

Der Unterdrücker, der Tyrann, der Diktator muss immer in der Machtstruktur, in der Hierarchie über seinem Opfer stehen. Wenn dem nicht so wäre, könnte es ja zu einvernehmlichem Sex kommen, eine Horrorvorstellung für jeden Missbraucher.

Überall dort, wo ein Mann unumstößliche Wahrheiten verkündet, überall dort, wo ein Mann über Karrieren entscheidet, ist Widerspruch nicht geduldet und deshalb ist es für die Opfer schwer, über die Tat selbst zu sprechen oder gar den Aggressor anzuzeigen.

Es sind nicht die Kirche oder die Religion denen man allein die Verantwortung für das Geschehene zurechnen muss.

Schuld sind die Verhältnisse. Natürlich muss es Hierarchien geben, natürlich muss es Vorgesetzte geben. Aber solange die Verhältnisse es zulassen, dass jemand, der aufsteigt, denkt, für ihn hatte das geltende Recht nur sehr eingeschränkt Bedeutung, solange wird es Missbrauch geben. Hinzu kommt, dass das Leben diesen Typen ja sogar Recht gab. Wer hat sich denn gegen fingernde Popen, grapschende Dirigenten und schweinigelnde Produzenten und Vergewaltiger am Arbeitsplatz geweht?

Es ist doch ganz neu, dass die Opfer klerikalen Missbrauchs sich melden und die „Me Too“ Bewegung ist auch noch recht jung.

Natürlich muss von jedem Mächtigen korrektes Verhalten erwartet werden. Aber was passiert, wenn dies nicht eingefordert wird? Er wird übergriffig. Zuerst ein wenig, dann mehr und schließlich merkt er, dass er sich ungestraft alles erlauben kann.

Wenn die Mächtigen denken, sie könnten sich über die Rechte anderer hinwegsetzen, ohne dass das Konsequenzen nach sich zieht, dann ist das ein Strukturproblem unserer Gesellschaft. Dem kann man nur so begegnen, dass allen klargemacht wird, dass das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Körpers, auf Selbstbestimmung etwas ist, das jeder auf den eigenen Fingerspitzen tragen muss.

Wenn „die da oben“ meinen, solcher Firlefanz gelte für sie nicht, dann müssen „die da unten“ in die Lage versetzt werden, ihre Rechte zu verteidigen.

Das beginnt leider oft damit, dass erstmal klar gemacht werden muss, dass jeder Mensch unveräußerliche Grundrechte hat, die sich in dem Satz „die Würde des Menschen ist unantastbar“ zusammenfassen lassen.

Man sollte das Fach Zivilcourage an den Schulen einführen.

Auf dem falschen Bein Hurra geschrien

Man kann dem deutschen Adel Vieles nachsagen, Gespür dafür, im richtigen Moment politisch das Richtige zu tun, gehört jedenfalls nicht zu den weitverbreitetsten Tugenden.

Unterdessen ist es hundert Jahre her, dass die Monarchie, eigentlich waren es ja mehrere Monarchien, in Deutschland abgeschafft wurde. Man könnte daher annehmen, dass auch diejenigen, die mit dem Kaiser fühlten und natürlich deren Nachkommen, unterdessen erkannt haben, dass die neue Staatsform, die Demokratie, allen, auch dem Adel, mehr Freiheit der Entfaltung, der Berufswahl und des Denkens beschert hat.

Wir alle wissen, dass die Weimarer Verfassung unter anderem auch von denen bekämpft und zum Scheitern gebracht wurde, die sich einfach nicht vorstellen konnten, dass ein Staat, wenn er nicht von der Aristokratie regiert wird, überhaupt funktionieren kann. Aristokratie ist griechisch, und heißt „Regierung durch die Besten“. Wollen wir milde sein, und der Sache nicht auf den Grund gehen…

Die Nazis hatten erheblichen Zulauf durch den Adel. Viele erhofften sich die Restauration der Monarchie, hofften wieder in Amt und Würden zu kommen und sahen dabei darüber hinweg, dass die Nazigrößen allesamt das waren, was man in den Schlössern des Landes hhhundsordinär nannte. Auch der Adelige Ribbentrop war ja eigentlich nicht vorzeigbar, handelte es sich bei ihm doch um einen gescheiterten Vertreter für Schaumwein.

Der deutsche Adel, mit wenigen umso rühmlicheren Ausnahmen, biss in den sauren Apfel und schloss sich dem Nationalsozialismus an, und dies, obwohl man diese Kerle unmöglich zum Tee einladen konnte. Nazis klopften an offene Türen, leckten das Messer ab und hatten auch sonst keine Manieren. Aber sie verhießen etwas: Deutschland wird wieder groß und mit ihm, die, die früher einmal groß waren. Da konnte man durchaus Hurra schreien.

Es gab ja auch die sogenannten „anständigen Nazis“. Denen konnte man, so dachten viele, folgen. Als diese schon bald kaltgestellt waren, oder resigniert hatten, war es zu spät.

Wer der Partei nicht beitrat oder gar austrat, hatte mit schweren Benachteiligungen zu rechnen, das ging beim landsässigen Adel über schlechte Zuteilungen an Saatgut oder, man stelle sich das vor, plötzlich gewannen die Schafböcke aus eigener Zucht keine Preise mehr.

Der militante Antisemitismus, war zwar unschön, aber latent war man schon immer gegen die Juden gewesen und wo gehobelt wird… Man redete sich das Unsägliche schön, zumal dann, wenn die eigenen Söhne auf dem Felde der Ehre nicht nur das Vaterland verteidigten, sondern dafür auch noch das Leben ließen. So konnte man verdrängen, dass die damals fast noch Kinder für ein verbrecherisches System starben. Die Orden der Unglücklichen liegen heute noch in Truhen und Barockkommoden.

Man müsste diesen Artikel nicht schreiben, gäbe es nicht erschreckende Parallelen zur Jetztzeit:

„Beatrix von Storch ist ja schließlich als Prinzessin geboren, anständiges Haus. Das ist doch eine Referenz und der Gauland zieht sich an wie ein schottischer Lord, der klopft bestimmt nicht an offene Türen.“

Die politische Akzeptanz fußt nicht auf dem Inhalt, sondern darauf, ob man sich über „den Benimm“ mit der Person identifizieren kann. Wenn das gesichert ist, spielt es nur noch eine untergeordnete Rolle, ob die Dame Storch an der polnischen Grenze auf Flüchtlinge schießen lassen will.

Konservatives Denken ist ein Synonym für den Adel. Da ist ja auch gar nichts dagegen einzuwenden.

Es wundert und schmerzt mich aber ungemein, mit ansehen zu müssen, wie ganz viele Adelige, die im Normalfall eine gute Bildung genossen haben, schon wieder auf dem falschen Bein Hurra schreien, weil sie im Ultrakonservativismus ihr Heil wähnen.

 

 

Der Souverän

„Im Namen des Volkes ergeht das folgende Urteil…“ Und zwar deshalb, weil das Volk der Souverän ist, also der „Öberschde“. Das steht nicht nur in der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, das steht sogar in der Verfassung Spaniens, einem monarchischen Staat.

„Das Volk“, das sind alle zusammen, die die Staatsangehörigkeit eines Landes haben. Das Volk wählt diejenigen, die in dessen Namen Gesetze erlassen oder über sie entscheiden. In keinem demokratischen Staat ist jemand eine höhere Instanz als das Volk.

Aber was darf das Volk? In letzter Zeit wird es immer mehr Mode, zu behaupten, das Volk dürfe alles. Alles und Jedes könne durch Volksabstimmung geändert werden, die Mehrheit entscheidet.

Es gibt wenige Länder, in denen das Volk über alles direkt entscheiden kann. Herausragendes Beispiel ist die Schweiz. Dort hat sich dieses Verfahren bewährt, gerät aber zunehmend ins Wanken, nachdem rechtsgerichtete Politiker ihr Süppchen auf der Volksmeinung kochen und dem Wähler suggerieren, man könne auch über die Grundmauern der Demokratie abstimmen.

In Deutschland haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes solchen Tendenzen einen Riegel vorgeschoben: In Artikel 19,2 GG steht: „In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden“.

Menschenwürde, freie Entfaltung der Persönlichkeit, Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Gewaltenteilung, Bekenntnisfreiheit, Meinungsfreiheit, Schutz von Ehe und Familie, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Postgeheimnis, Freizügigkeit, Berufsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Eigentum, Asylrecht und Petitionsrecht, all das sind Grundrechte. In diese Grundrechte darf der Staat – wenn überhaupt – nur mittels eines Gesetzes eingreifen.

Die Grundrechte bilden die „essentials“ eines demokratischen Rechtsstaates und stehen nicht zur Disposition des Souveräns. Eine demokratische Verfassung hindert in aller Regel den Staat, Selbstmord zu begehen und er hindert den Souverän und die von ihm gewählten Vertreter daran, den demokratischen Rechtsstaat umzubringen.

In einer repräsentativen Demokratie übt der Souverän seine Macht durch freie, geheime und unabhängige Wahlen aus. Wie wichtig es ist, dass möglichst jeder sein Wahlrecht ausübt, haben wir erst in diesen Tagen bei den „mid term“ Wahlen in den USA erlebt. Was passieren kann, wenn man denkt, der Staat, die Demokratie und die Wahlen gingen einen nichts an, hat die städtische Jugend Großbritanniens erlebt. Ihr haben nationalistische nach gestern gewandte Wähler den Weg in eine moderne weltumspannende Zukunft verbaut. Viele wachten nach er Brexit Entscheidung morgens auf, wischten sich den Schlaf aus den Augen und merkten, dass niemand anders als die Nichtwähler, sie selbst, schuld dran waren, dass die dümmste Entscheidung des Vereinigten Königsreichs zwar mehrheitlich aber ohne sie gefallen war.

In einem totalitären Staat erscheint es ratsam, sich weg zu ducken, um möglichst wenig aufzufallen. Es gibt keine Pflicht zum Heldentum. Für Demokraten ist es allerdings Recht und Pflicht, aufzustehen, mitzumachen sich Gehör zu verschaffen und denen, die mit der Ausübung staatlicher Macht beauftragt wurden, auf die Finger zu schauen

Souverän zu sein, ist toll. Aber sowas gibt es nicht zum Nulltarif.

Demokratie ist anstrengend.

Der Rechtsfrieden

Martin Suter beschreibt in seinem Buch „Small World“ wie eine Mutter ihren leiblichen Sohn gegen ein „Miterziehungskind“ austauscht, diesen zum Millionenerben macht, und den eigenen Sohn zu einem kümmerlichen Leben verurteilt.

Schreiendes Unrecht, gar keine Frage. Bei der Danksagung am Ende des Buches erwähnt der Autor unter anderen einen befreundeten Rechtsanwalt aus Zürich, der ihm dargelegt hat, dass trotz der offenbaren Rechtswidrigkeit des Handelns der Dame dieses mit der Zeit rechtmäßig wird, weil der allgemeine Rechtsfrieden wichtiger sei, als das individuelle Recht auf Gesetzmäßigkeit.

Juristen unter meinen Lesern ahnen es schon, ich spreche vom Recht auf Restitution enteigneten Eigentums in der ehemaligen DDR.

„Einigkeit und Recht und Freiheit“, das erhofften sich alle Deutschen auch für die Landsleute, die diese Tugenden im Osten des Landes bis zur Wende nicht genießen konnten. Viele im Westen erhofften sich aber auch unter dem Begriff „Recht“, dass sie in ihre Eigentumsrechte bezüglich Wald, Wiese und Wehrburg wiedereingesetzt würden.

Bis heute diskutiert man darüber kontrovers, ob es ein schreiendes Unrecht gewesen sei, dass im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 ausgeschlossen wurde, Enteignungen durch den DDR rückgängig zu machen.

Es wird sogar darüber spekuliert, ob der damalige West-Verhandler Schäuble fälschlicherweise behauptet habe, für die Sowjetunion sei das Restitutionsverbot „conditio sine qua non“ gewesen.

Die Diskussion ist müßig, denn eine generelle Restitution wäre schon allein deshalb nicht möglich gewesen, weil so manches Rittergut dem Flächenfraß zum Opfer gefallen war. Auch in der DDR wuchsen die Städte und auch dort wurden Wiesen zu Gewerbeflächen umgewidmet. Faktisch wäre nur die Rückübereignung von enteignetem Wald möglich gewesen.

Immerhin etwas, ruft es da aus der gequälten Seele Vieler, die ihre Hoffnungen, das Jagdrevier des Großvaters im Thüringer Wald zurückzubekommen, schon allzu früh begraben mussten.

Natürlich wäre die Ungleichbehandlung „Wald ja, Acker nein“ schon für sich allein ein Verstoß gegen das Grundgesetz gewesen.

Andererseits muss man sich nur einen kleinen Moment lang vorstellen, was passiert wäre, wenn die ehemaligen Eigentümer mit Singsang und Gepränge wieder auf dem Rittergut, dem Hof in der Magdeburger Börde oder dem Jagdschlösschen in der Altmark erschienen wären. Der sowieso schon schwierige Beitritt der ehemaligen DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes wäre wohl überhaupt nicht geglückt. Tausende und Abertausende wären aus angestammten Eigentumsverhältnissen verdrängt worden.

Der Satz in der Präambel des Grundgesetzes „die Einheit und Freiheit Deutschlands (seien) vollendet“ wäre eine manifeste Lüge.

Die Kunst demokratischer Politik ist in erster Linie die Schaffung und Einhaltung von Recht und Gesetz.

Wichtiger aber als die Verschaffung von Recht für jeden Einzelnen von uns ist die Wahrung des Rechtsfriedens für alle. Das bedeutet eben auch, dass Rechte, die jahrelang galten, obwohl ihr Ursprung womöglich auf Unrecht basierte, unangetastet bleiben müssen, weil eine Wiederherstellung des „status quo ante“ neues Unrecht schaffen würde.

Die Wiedereinsetzung in unrechtmäßig genommenes Eigentum Weniger wäre eine nur schwer begründbare Enteignung Vieler gewesen. Dem Rechtsfrieden hätte sie aber niemals gedient.

Merkel bricht das Grundgesetz?

Lieber Otto Hessen, lieber Philippe Matuschka.

Gestern hatten wir einen kleinen Disput, nachdem Otto in einem fb Beitrag festgestellt hatte, dass die Bundeskanzlerin das Grundgesetz gebrochen habe und dass nun ein anständiges Einwanderungsgesetz Not täte.

Ich schicke voraus, dass ich einverstanden bin was das Einwanderungsgesetz angeht. Wir hätten längst eines haben können, denn was damals Otto Schily als Innenminister vorgelegt hatte, ist in peinlichster Weise an den politischen Rankünen der Parteien gescheitert.

Uneins sind wir darüber, dass ich nach wie vor denke, dass es ein illegitimes Totschlagargument ist, wenn man in den Raum stellt, Merkel, oder er auch immer, habe das Grundgesetz gebrochen.

Wenn ein finsterer Geselle mit einem blutigen Messer in der Hand über einer noch warmen Leiche steht, dann ist er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Mörder.

Aber woran macht man den Verfassungsbruch eines Verfassungsorgans fest? Otto meinte, Merkel habe den Artikel 3 GG verletzt. Es geht in dieser Norm um die Gleichheit vor dem Gesetz. Wo und wie hat Merkel dagegen verstoßen?

Die Möglichkeiten das Bundesverfassungsgericht einzuschalten sind vielfältig wenn auch kompliziert. Es ist allerdings bemerkenswert, dass nicht einmal die schärfsten Gegner der Bundeskanzlerin den Weg nach Karlsruhe erfolgreich haben beschreiten können. Es ist legitim, wenn Bürger, Parteien, Bundesländer das Tun der Kanzlerin beim Verfassungsgericht auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen ließen. Dazu gibt es ihn, den Rechtsweg.

Und natürlich ist es legitim, dass sich Bürger auch laut darüber Gedanken machen, ob ein Verfassungsorgan womöglich das Grundgesetz missachtet oder gar gebrochen hat.

Es steht dem Bürger allerdings nicht zu, „ex catedra“ zu verkünden Herr oder Frau Soundso habe das Grundgesetz gebrochen. Diese, Philippe nannte des „Deutungshoheit“, steht nur dem zu, der auf dieser „catedra“, dem Lehrstuhl, sitzt. Das ist in unserem Fall das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Mit gutem Recht liegt das Gewaltmonopol bei Staat und mit gutem Recht sind es die Gerichte, die entscheiden, ob jemand Gesetze bricht oder nicht.

Wenn wir beim finsteren Gesellen mit dem blutigen Messer in der Hand bleiben wollen, so führe jede Verurteilung, die nicht vom Gericht ausgesprochen wird, zur Lynchjustiz. „Zwirnd na nauf!“ schreit die Volksseele, wenn sie den Täter mit dem blutigen Messer findet.

Es grenzt an verfassungsrechtliche Lynchjustiz, wenn jeder Bürger das Recht hätte, über eventuelle Verfassungsbrüche zu urteilen. Natürlich kann man darüber diskutieren. Aber wir müssen uns dagegen wehren, dass der Satz „Herr A, B oder C hat die Verfassung gebrochen“ zur wohlfeilen Münze der demokratischen Auseinandersetzung wird.

Damit verwildert man die politische Diskussion und legitimiert die Schreier in der politischen Arena, die auf derartiger Verwilderung ihr Süppchen kochen.

Wir leben in schwierigen Zeiten und gerade jetzt ist es ungemein wichtig, auf die Wortwahl zu achten.

Mit Erschrecken beobachten die mündigen Bürger wie Otto, Philippe und ich, was plötzlich verbal möglich geworden ist.

Um so mehr müssen wir, die mündigen Bürger, Otto, Philippe, ich und viele, viele andere darauf achten, den richtigen Ton zu finden, denn der macht die Musik.

 

 

Bürger

Gestern hat sich in einem offenen Brief an Söder und Aiwanger der „Kleinunternehmer“ Wolfgang Buck dagegen verwahrt, dass diese Herren den Begriff „bürgerlich“ für sich und ihre beiden Parteien vereinnahmen.

Übrigens der Kleinunternehmer ist der erfolgreichste, der beste Liedermacher und Sänger Frankens.

Es gibt wenige Worte in der deutschen Sprache, die durch die Jahrzehnte derartigen Wandlungen unterworfen waren, wie der Begriff des Bürgers.

Erfunden wurde der Begriff in Frankreich: „Le citoyen“ hier, „le sujet“ dort. Der freie selbstbestimmte Bürger als Gegenentwurf zum unterdrückten und fremdbestimmten Untertanen. Die französische Revolution von 1792 brachte den Begriff des „citoyen“ in alle Munde Europas.

Die damals am Drücker saßen, erschraken und versuchten den Begriff zu diskreditieren, die anderen kämpften dafür, Bürger werden zu können.

Gerade im deutschen Sprachraum wurde so getan, als sei alles Bürgerliche spießig, Bürger gleich Bourgeois. Es war denen, die den Staatsbürger unter allen Umständen verhindern wollten, klar, dass dieser nicht per se wächst, sondern nur in einem demokratischen, rechtsstaatlichen Umfeld gedeiht, und den fürchteten „die am Drücker“ wie der Teufel das Weihwasser.

Deshalb ist es so perfide, wenn ausgerechnet Söder und Aiwanger den Begriff des Bürgers usurpieren, denn es sind ja genau deren beide Parteien, denen heute noch das „Dimpfige“ anhängt, was man über lange Zeit dem Bürgertum überstülpen wollte.

Dreiviertelsprivatiers, stiernackerte Schützenkönige, bräsige Honoratioren, und zu Geld gekommene Bauunternehmer, dieses tümelnde Bild des Deutschen wurde als Bürger verunglimpft.

Meine Verwandtschaft konnte sich garnicht genug tun damit, davor zu warnen, bürgerlich zu heiraten. Ich habe es getan und warte seither vergebens auf die Strafe des Himmels.

Machen wir uns nichts vor: Es ist noch nicht allzu lange her, dass Deutsche begannen, sich als Bürger zu empfinden. Noch der Adenauerstaat war trotz des geltenden Grundgesetzes an sich ein Untertanenstaat.

Es war wohl die Spiegel Affäre zu Ostern 1962, die die Menschen aufgerüttelt hat und die sie für ihre Bürgerrechte auf die Straße gehen ließ. Eben deshalb, weil sie merkten, dass sie ohne funktionierenden Rechtsstaat niemals würden Bürger sein können.

Bürger zu sein, ist ein Privileg. Wer in autokratisch regierten Ländern lebt, wer entrechtet ist, wer hungert oder gefangen gehalten wird, weil er anders denkt, dem wohnt zwar qua Naturrecht der Keim des Bürgers inne, aber er kann dies Privileg nicht ausleben, weil es seine Lebensbedingungen nicht zulassen.

Das ist der Grund, weshalb es so wichtig ist, klarzumachen, dass Bürger nicht die Anhänger einzelner Parteien sind, sondern alle, die in einem demokratischen Rechtsstaat leben.

Das ist der Grund, weshalb es gilt, dieses universelle Recht, Bürger zu sein, zu verteidigen und vor dem Zugriff interessierter Kräfte zu beschützen.

Das ist der Grund, weshalb es mich freut, wenn sich aufrechte Bürger dagegen verwahren, dass ein vermeintlich „bürgerliches Lager“ die Deutungshoheit des Begriffs des Bürgers für sich beansprucht.

Was diese Parteien wirklich wollen ist der selbstzufriedene, dimpfige, gehorsame und lenkbare Wähler.

Danke, singender Kleinunternehmer!

 

Dieselstinker

Im Juli 2010 habe ich in Spanien ein Auto gekauft, einen Peugeot 3008 Diesel E4. Es handelt sich dabei um eines der hässlichsten PKWs auf dem Markt, aber das Ding ist praktisch, sparsam, sicher und läuft und läuft und läuft. Ich hatte noch nie ein Auto, das mir so wenige Probleme gemacht hat wie dieser Peugeot. Er hat unterdessen 108.000 km auf dem Buckel .Reparaturen, die über das Auswechseln der Scheibenwischer hinausgingen, blieben bisher aus.

Diesel E4 war damals der letzte Schrei, noch dachte niemand an Software – Manipulationen oder ähnlich verstörendem Schnickschnack. Mein Auto ist ein ganz ehrlicher alter Diesel, der damals legal zugelassen wurde, und unterdessen mit Berliner Nummer immer noch legal auf den Straßen Europas herumkurvt.

Nun lese ich in der Zeitung, die Umweltministerin (SPD) wolle auch solche Dieselfahrzeuge, die ohne Manipulationen vor Jahren legal zugelassen worden sind, auf Kosten der Hersteller umrüsten.

Dass ich einmal einen CSU Verkehrsminister verteidigen würde, hätte ich mir auch nicht träumen lassen. Aber wo bleibt das Recht, wenn ein Hersteller, dessen Produkt vot Jahren legal zugelassen wurde, heute zur Kasse gebeten wird, nur weil sich seit der legalen Zulassung die Gesetze geändert haben? Das würde doch bedeuten, dass alle Heizungen, Eisschränke und Spülmaschinen, die heute nicht mehr den unterdessen geltenden Umweltvorschriften entsprechen, auf Kosten der Hersteller nachgerüstet werden müssten.

Geht`s noch?

Jeder, der legal einen Konsumgegenstand erwirbt, hat Anspruch darauf, diesen solange gebrauchen zu dürfen, bis er nicht mehr hält. Es sei denn, ein Gesetz verbietet die ehemals legale Nutzung, was ein enteignungsähnlicher Eingriff wäre, und der Staat müsste Entschädigung zahlen.

Deshalb hat der Verkehrsminister (CSU) Recht, wenn er sagt, bei Dieselfahrzeugen, die ohne manipulierte Software hergestellt und zugelassen wurden, kann es keine vom Hersteller zu zahlende Nachrüstung geben.

Allerdings: Anreize zum Kauf eines neuen Autos, das kann es sehr wohl geben, da paaren sich Marketing und Umweltschutz zu einem guten Zweck.

Noch einmal: Wenn die Politik einen Hersteller dazu verdonnern will, dass er ein vor Jahren legal auf den Markt gebrachtes Produkt nun auf seine Kosten nachrüstet, nur weil ebendiese Politik unterdessen die Vorschriften geändert hat, dann muss die juristische Beratung unserer Regierung ihr zweites Staatsexamen bei Neckermann (macht’s möglich) erworben haben.

Ich oute mich hier als Dieselstinker, denn ich werde bis auf Weiteres mein legal erworbenes Auto nutzen. Natürlich sagt mir mein Gewissen, dass es besser wäre, einen E4 Diesel von der Straße zu nehmen. Es sträubt sich aber in mir und in meinem Geldbeutel alles dagegen, zu etwas gezwungen zu werden, nur weil ich vor acht Jahren ein Auto gekauft habe, das damals alle Normen und Vorschriften erfüllte und heute noch „pfenningguad“ ist.

Nun komme ich mir vor wie das ewige Mauerblümchen beim Kostümball: Ich warte auf Anreize!

Meppen, ein Demokratiedefizit?

Der Torfbrand in Meppen ist eine Umweltkatastrophe sondergleichen. Torf ist ja im Grunde nichts anderes als Braunkohle. Gerade verbrennen dort Tonnen und Abertonnen, allerdings, anders als in Grevenbroich, unkontrolliert und ungefiltert.

Wenn das ein Naturereignis wäre, Selbstentzündung, Blitzschlag oder so, wäre die Sache leider nicht besser, in Meppen handelt es sich allerdings zu allem Überfluss auch noch um ein „man made disaster“.

Wenn in Hintertupfing der Bauer Obertupfer das Stroh auf seinem Feld verbrennt und das Feuer auf den benachbarten Wald übergreift, steht am anderen Tag in der Zeitung der Bauer O. aus H. hat einen Waldbrand verursacht.

Vom Torfbrand weiß man nur, dass ihn „die Bundeswehr“ ausgelöst hat. Besteht unsere Armee aus Robotern? Gibt es keine Namen? Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Unbekannt. Das bedeutet doch nur eines: Die Bundeswehr hat die Befehlskette, an deren Ende einer die Rakete abgeschossen hat, noch nicht herausgerückt.

Das riecht sehr stark nach Staat im Staate. Schon die Vorgehensweise der Bundeswehr zeigt, dass man sich offenbar nicht eingebunden fühlt in das, was den Rest der Gesellschaft außerhalb des Militärs ausmacht. Wie anders ist es zu erklären, dass man die freiwillige Feuerwehr Meppen und Umgebung nicht um Hilfe bittet, wenn das eigene Löschfahrzeug kaputt ist? Will man mit Zivilisten nichts zu tun haben, ihnen gar die ach so geheimen Raketenabschussvorrichtungen nicht zeigen?

Offenbar haben wir es hier mal wieder damit zu tun, dass eine verschworene Gemeinschaft denkt, sie laufe parallel zur übrigen Gesellschaft. Wir hatten das ja schon einmal erlebt, bei der katholischen Kirche, die doch tatsächlich glaubte, die Straftaten, die ihre Priester begangen hatten, intern regeln zu können.

Offenbar denkt man das bei der Bundeswehr auch. Richtig wäre es gewesen, die Verantwortlichen für den Ausbruch des Moorbrandes bei der Staatsanwaltschaft zu melden, da der dringende Verdacht auf fahrlässige Brandstiftung etc etc besteht. So wäre es mit dem Bauern O. aus H. auch geschehen. Was unterscheidet den Bauern Obertupfer vom Hauptmann Müller? Möglicherweise kann man von einem Hauptmann einen schärferen Blick auf die Bedürfnisse des Gemeinwohls erwarten. Wir wurden eines Besseren belehrt

Falsch verstandener Korpsgeist führte zum „mauern“ und was gesamtgesellschaftlich noch viel schlimmer ist, zu einem nunmehr unkontrollierbaren Großbrand. Man muss sich das vorstellen: 1.200 Hektar brennen, nicht aber einfach an der Oberfläche, sondern ein paar Meter tief. Das ist kein zweidimensionaler Brand, sondern ein dreidimensionaler.

Schön, dass sich die Bundesverteidigungsministerin bei der Bevölkerung entschuldigt hat. Schöner wäre es gewesen, wenn sie auch nach außen hin nicht nur Untersuchungen angekündigt hätte, sondern auch erwähnt hätte, dass das disziplinarrechtliche und strafrechtliche Folgen haben werde.

Drei Wochen nach Ausbruch des Brandes äußert sich die Dame erstmals. Dass man sie nicht informiert hat, kann ich mir nicht vorstellen. Dass sie so lange geschwiegen hat, zeigt, dass offenbar auch sie Teil des Korpsgeistes geworden ist. Es ist doch bezeichnend, dass ihr erster Presseauftritt zu Meppen im Freizeithabit an ihrem privaten Wohnort aufgenommen wurde. Offenbar haben ihr – dem Bundeswehrcocon entkommen – dort der Ehemann und die Kinder die Meinung gegeigt.