Großbritannien hat keine geschriebene Verfassung und deshalb gibt es auch nicht das, was für eine normale repräsentativer Demokratie selbstverständlich ist, ein Verfassungsgericht nämlich.
Das rächt sich nun. Man merkt es daran, dass die Briten offenbar kein Gefühl für die Gewichtung von Mehrheiten haben. In Frankreich, Italien, Spanien und Deutschland reicht bei weniger wichtigen Dingen zur Verabschiedung die Mehrheit der im Parlament Anwesenden, bei wichtigeren Angelegenheiten ist die absolute Mehrheit notwendig, und bei ganz wichtigen, müssen es sogar 66% sein. So geschehen neulich in Berlin, als man die Finanzierung des Bildungssystems (Ländersache) verbessern wollte. Dazu musste das Grundgesetz geändert werden. Das gelang im Bundestag, in der Länderkammer, im Bundesrat, scheiterte die Verfassungsänderung, weil alle Länder zwar gerne mehr Geld hätten, nicht aber um den Preis, dafür dem Bund Kompetenzen abtreten zu müssen.
Hohe Hürden hat der Verfassungsgeber gesetzt, um das Herumwursteln in der Verfassung zu verhindern. Gut so.
Um wie viel wichtiger, als eine Kompetenzveränderung im Bildungssystem ist der Austritt aus der EU?
In Großbritannien wurde der Brexit nicht nur durch eine Volksbefragung ausgelöst, es kam erschwerend hinzu, dass diese mit Lügen vorbereitet wurde, und was im Getümmel unterging, sie verpflichtete die Regierung zu nichts, da in der nicht geschriebenen Verfassung des Königreichs eine Volksbefragung überhaupt nicht vorgesehen ist.
Von denen, die an der Brexit Volksbefragung teilgenommen haben, waren 51,9% dafür. Mehrheit schrien die Massen. Aber was für eine Mehrheit? Es waren 51,9% für den Brexit, die an der Volksbefragung teilgenommen hatten. Die Wahlbeteiligung lag bei 72,2%. Das bedeutet, von allen wahlberechtigten Briten waren 37,4 % für den Brexit.
Das ist doch keine qualifizierte Mehrheit! Für eine Verfassungsänderung reicht das nicht, zumal ich schon wiederholt vertreten habe, dass die Veränderung der Verfassung nicht per Volksabstimmung geschehen darf, sonst finden wir plötzlich wie die Schweizer in unserer Verfassung das Verbot Minaretts zu bauen. Da gehört das nicht hin.
Ich denke, wir sind uns alle einig, dass eine derart wichtige Entscheidung, wie der Brexit eine andere Mehrheit benötigt, als 37,4% aller Wahlberechtigten. So etwas gehört von Anfang an ins Parlament und dort müssen 66% der Abgeordneten zustimmen.
Aber wir leben von Mythen. Danach ist es toll, dass die Briten keine geschriebene Verfassung haben und sie sich dennoch nicht die Köpfe einschlagen. Und wir leben vom Mythos, wie toll und kuschelig doch eine verbindliche Volksbefragung ist.
Beides rächt sich von Zeit zu Zeit. Seien wir froh, dass wir in allen verbleibenden EU Ländern eine geschriebene Verfassung mit einem funktionierenden Verfassungsgericht haben. Und seien wir noch ein Stück weit froher, dass wir in Luxembourg den Europäischen Gerichtshof haben, der den verschiedenen Verfassungsrichtern auf die Finger schaut.
„Das ist ein Verlust an Souveränität“, schreit es von rechts. In erster Linie ist der EugH ein Gewinn an Rechtssicherheit für jeden Bürger.
Und was sich in London derzeit abspielt, ist uns allen hoffentlich eine Lehre.