Die Verbrecherin Merkel

Es war wohl Konrad Lorenz, der Erfinder der Verhaltensforschung, der feststellte, dass er und sein Hund immer vom riesigen Hund des Nachbarn verbellt wurden, der sich hinter einem Gartenzaun wie wild gebärdete. Eines Tages war das Gartentor sperrangelweit offen, und die beiden Hunde standen sich erstmals ohne den schützenden Zaun gegenüber. Und siehe da, der so übermächtig scheinende Nachbarshund zog den Schwanz ein und trollte sich.

Zuvor konnte er bellen, so viel er wollte, er wusste ja, es würde keine Konsequenzen für ihn haben, der Zaun schützte ihn.

Genau so verhalten sich all jene, die seit Jahren schreien, die Kanzlerin der Bundesrepublik sei eine Verbrecherin, sie hole die Flüchtlinge absichtlich ins Land, um allem Deutschen, (dem Deutschtum?) den Garaus zu machen, sie verletze wissentlich Recht und Gesetz, Seehofer möge sie verhaften und in den Kerker werfen.

Es gibt zu denken, dass kein einziger dieser Schreihälse bisher bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag gestellt hat.

Auch gestern wieder hat der Hundskravattenträger im Bundestag davon geschwafelt, es herrsche „Rechtsbruch als Dauerzustand“.

Schreien, solange es keine Konsequenzen hat, das können sie. Aber es fehlt ihnen der Mumm über das Schreien hinauszugehen.

Wenn der Bürger eines demokratischen Rechtsstaates ein Verbrechen bemerkt, dann muss er dieses den Ordnungskräften seines Landes melden. Tut er das nicht, macht er sich der Strafvereitelung schuldig.

Wer also so etwas Gravierendes feststellt, wie ein von der Regierungschefin begangenes Verbrechen, der muss dies anzeigen.

Tut er es nicht, entlarvt er sich als

  • Wichtigtuer
  • Schwätzer
  • verantwortungsloser Hetzer
  • Naturtrottel
  • Schisser
  • hartgekochtes Weichei

Die deutsche Sprache hat für solche Typen einen wunderbaren „pars pro toto“ Ausdruck: Er fängt mit „A“ an und hört mit „loch“ auf.

Kommentar verfassen