Archiv der Kategorie: Menschenwürde

Artikel 1 Grundgesetz

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Dieses Thema habe ich schon des Öfteren abgehandelt und langsam mag es dem einen oder anderen langweilig erscheinen. Es ist aber wichtig!

Artikel 1 GG ist eine Verpflichtung der staatlichen Gewalt dem Bürger gegenüber. Dies gilt bedingungslos. Während andere Grundrechte auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden können, darf die Würde des Menschen nicht geschmälert, beeinträchtigt oder hinterfragt werden.

Die Würde des Menschen ist sein Leben. Es zu gestalten, es zu leben, es zu beenden ist genuines Recht jedes Menschen auf dieser Erde. Es sind allerdings nur die wirklich lupenreinen Demokratien, die sich dazu verpflichten, dies zu achten und zu garantieren.

Kurios ist, dass das Objekt dieser Garantie, der Mensch, nicht verpflichtet ist, sich würdevoll zu verhalten. Es gehört zu seinem Selbstbestimmungsrecht, sich zu verhalten, wie es ihm behagt. Wer sich zu würdelosem Verhalten entschließt, darf allerdings dabei nicht so weit gehen, die Würde oder das Selbstbestimmungsrecht seiner Mitmenschen anzutasten oder zu beeinträchtigen. Im Zwischenmenschlichen greift dann das Strafecht, manchmal auch das Zivilrecht.

Bei der Selbst-Entwürdigung des Menschen gibt es aber feste Grenzen. So kann niemand einem Vertragspartner gegenüber einwilligen, dass seine Würde verletzt werde. Bestes Beispiel ist der Verkauf von Körperorganen, wie es leider immer noch in Indien geschieht. Noch schlimmer ist es, wenn die Entnahme von Körperorganen unter staatlichem Zwang vorgenommen wird. Da wird der Staat zum Verbrecher.

Als ich noch studierte, wurde an den deutschen Universitäten gelehrt, das vertragliche Verhältnis zwischen Freier und Prostituierter sei stets ein nichtiger Vertrag, also gar keiner. Das führte dazu, dass die Dame rechtlich keinen Anspruch auf Entlohnung hatte, womit die Jurisprudenz den schönste und einleuchtensten Beweis lieferte, wie wichtig, ja geradezu systemrelevant der Zuhälter sei, denn wer sonst könne auf Bezahlung einer Dienstleistung aus nichtigem Vertrag bestehen? Die allgemeine Meinung war damals, eine Frau könne ihren Körper weder vermieten, noch verkaufen. Das sei unwürdig. Unterdessen ist man in einigen Ländern dazu übergegangen, das Verhalten des Freiers für unwürdig zu erachten. Der Vertrag bleibt weiter nichtig, nur kann sich der Freier als Initiator nicht auf die Nichtigkeit berufen.

Zur Menschenwürde gehört es auch, seinen Verstand gebrauchen zu dürfen. Es gibt auch die Lehrmeinung, die Menschenwürde entfalte sich überhaupt erst zu ihrer schönsten Blüte, wenn der Verstand eingeschaltet worden sei.

Den Verstand absichtlich abzuschalten, gehört so lange zur Menschenwürde und zum Selbstverwirklichungsrecht, wie dadurch Dritte nicht geschädigt werden.

Womit wir beim Phänomen wären, Fakten zu leugnen. Das tun derzeit die Impfgegner. Sie schaden damit nicht nur sich selbst, sie beeinträchtigen damit auch die Unverletzlichkeit des Körpers Dritter, indem sie die Ansteckungsgefahr erhöhen.

An eine besondere Weiterung hat offenbar bisher noch niemand gedacht: Die Impfgegner richten mit ihrem Verhalten auch einen enormen wirtschaftlichen Schaden an. Würden sich alle impfen lassen, wären die pandemiebedingten Beschränkungen und die damit einhergehenden wirtschaftlichen Schäden längst obsolet geworden.

Ein klassisches Beispiel dafür, wie das Pochen auf dem, was die eigene Menschenwürde erlaubt, anderen Schaden zufügen kann.

Der Staat hat hier keine wirkliche Handhabe weil die Unantastbarkeit der Menschenwürde nur in der Beziehung vom Staat zu seinen Bürgern gilt.

Das bedeutet schlussendlich, dass wir, die wir faktisch basiertes Wissen anerkennen, diejenigen zur Verantwortung ziehen sollten, die sich dem verweigern.

Jeder sollte über die Sozialpflichtigkeit seines eigenen Verhaltens nachdenken.

Menschenwürde , Angst

Das Recht, keine Angst haben zu müssen.

Die elementarste Erinnerung an die Angst stammt bei den meisten Menschen aus der Kindheit. Es gab die eingebildete Angst, bei mir zum Beispiel vor dem Bobbelooz, der in den Tiefen des Rentweinsdorfer Schlosses wohnt, da ist die Angst vor Gestalten aus einem Märchen, das man sinnigerweise als Gutenachtgeschichte vorgelesen bekommen hatte. Es gibt aber auch die ganz konkrete kindliche Angst vor dem gewalttätigen Vater, Onkel oder Bruder, und ganz besonders schrecklich, die schleichende Angst vor ständiger Erniedrigung und sexuellem Missbrauch.

Wenn wir uns genau zurückerinnern, stellen wir fest, dass wir uns nie einsamer  und alleingelassener  vorgekommen sind, als in diesen beschriebenen Angstzuständen. Angst kann man eigentlich nur allein haben. Zwar haben wir alle ein Photo im Kopf, auf dem zwei Kinder sich ängstlich aneinanderklammern, allerdings haben auch sie wahrscheinlich nicht eine gemeinsame Angst, vielmehr tun sie sich zusammen, um die jeweils eigene Angst gemeinsam besser ertragen zu können.

Mit zunehmendem Alter und hoffentlich damit einhergehender Reife stellt man fest, dass Angst eigentlich immer etwas Irreales ist. Auch die Angst vor dem zähnefletschenden Hund ist imaginär, denn tatsächlich haben wir Angst davor, dass er zubeißen könnte, Konjunktiv.

Die Angst ist immer ein Zustand, der noch nicht da ist, aber der kommen könnte. Ein krasses, erklärendes Beispiel: Wer hungert hat nicht Angst vor dem Hunger, er fürchtet den Hungertod.

Die deutsche Sprache ist da sehr genau. Wir haben nicht Angst für, nach oder auf etwas, wir haben Angst vor etwas, was noch vor uns liegt.

Das Imaginäre der Angst macht sie zu einem so beliebten Werkzeug für Fanatiker. Wer Macht über uns ausüben will, der schürt die Angst. Bekanntestes Beispiel: Der Höllenschlund. Millionen und Abermillionen von Menschen auf der gesamten Welt würden anders leben, wenn ihre jeweiligen Religionen nicht Verhaltensmuster predigten, bei deren Nichteinhaltung dem Einzelnen nach dessen Tod Ungemach droht. Obwohl die vorhergesagten Übel noch von niemandem verifiziert werden konnten, funktioniert der Trick seit Menschengedenken. Das macht alle Religionen der Welt so suspekt: Sie arbeiten alle mit diesem Trick.

Politische Angstmache greift da etwas kürzer, aber natürlich nicht weniger wirkungsvoll: Wenn das so weiter geht, wird euer Lebensstandard absinken. Nicht ihr, sondern Fremde werden die Früchte eures Fleißes ernten. Ebenso diffus wie die immer präsente Angst, in die Hölle zu kommen, ist die Angst, die eigene Identität zu verlieren. Das an sich blödsinnige Wort „Umvolkung“ findet als „timorfactor“ schnell zur rechten Zeit sich ein.

Im Kanton Glarus, wo es handverzählt etwa 27 Ausländer gibt, hatte die „Ausschaffungsinitiative“ den größten Erfolg. Pegida mit ihrem Fremdenhass ist dort am erfolgreichsten, wo es in Deutschland am wenigsten Migranten gibt, nämlich in Sachsen.

Kaum ist der Umstand, vor dem Angst geschürt, wird konkret erkennbar, wird sofort verstanden, dass es so dolle nun auch nicht gekommen ist.

Angstmache ist immer und per definitionem Lüge und damit Manipulation. Das Selbstbestimmungsrecht, das alle westlichen Verfassungen garantieren, verbietet implizit Angstmache als verfassungswidrig.

Bisher hat noch niemand sein Recht auf Angstfreiheit gegen die „Gottsöberschdn“ eingeklagt.

Es wäre allerdings des Schweißes der Edlen wert, dies einmal zu versuchen. Vertreter von Versicherungen, Parteien, Kirchen und noch ganz viele andere würden erbleichen. Angstfreiheit würde zu Aufmüpfigkeit führen, quel horreur!

 

Immanuel Kant, ein ganz schlimmer Finger

„Handle stets so, dass die Maxime deines Willens jederzeit als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.“

Da steht er nun der kategorische Imperativ. Er tut das seit dem Jahr 1785. Alle finden, der Kant, ja Recht hat er schon, nur ist es halt so eine Sache, diesen komplizierten Gedanken auch umzusetzen.

Der zentrale Gedanke ist „die Maxime deines Willens“. Was ist das denn bitteschön?

Kant, und das nimmt man ihm vielerorts übel, geht davon aus, dass der Mensch ein vernunftbegabtes Wesen ist, dass durch die pure Anstrengung seiner Denkfähigkeit zu eigenständigen Ergebnissen, eigenständigen Maximen kommen kann.

Ja, wo kämen wir denn da hin?

Eigenständiges Denken ist der Feind jeden Kollektivs. Parteien, Vereine, Kirchen, Fußballklubs und Familien haben alle ein gemeinsames Prinzip: Durch die Bündelung von gemeinsamen Interessen, Überzeugungen oder Zielen, wird selbständiges Denken weitgehend überflüssig. Die Lehre, die Ideologie, das Ziel oder die Hoffnung sind so klar definiert, dass es leicht wird, verhältnismäßig kritiklos, manchmal sogar gedankenlos dem Guru, dem Präsidenten, dem Idol oder dem Alphatier zu folgen. Die Maxime des eigenen Willens wird ersetzt durch das Gemeinsame.

Dagegen ist a priori nichts einzuwenden. Irgendwo möchte man sich ja auch zu Hause fühlen.

Problematisch wird die Sache stets dann, wenn das Vereinende von dessen Gefolgsleuten zum „Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung“ erhoben wird.

Dass das Diktatoren so machen ist klar, dass die Kommunisten das machten ist mega-klar. Dass die Religion dazu missbraucht wird, wissen wir längst. Aber ist uns auch klar, dass das auch hierzulande so geschieht?

In dieser Woche wurde plötzlich die Ehe von den konservativen Christen gekidnappt und für göttlich erklärt. Es blieb ihnen auch wenig anderes als die Entführung, denn die Ehe wurde nicht von Gott gestiftet und ist auch per se nichts Heiliges. Für viele Christen ist sie allerdings schon etwas Heiliges. Das ist ja auch gut so. Aber dürfen Christen so tun, als gelte das für alle?

Die Diskussion um die Ehe für alle hat wieder einmal exemplarisch gezeigt, dass viele meiner lieben Mitchristen immer noch postulieren, dass das göttliche Gesetz über dem weltlichen Gesetz steht. Damit verlangen sie aber, und wir wollen mal hoffen, dass sie das gar nicht merken, nach nichts anderem als nach dem Gottesstaat. Wozu das führt sehen wir in Nahost.

Kants Verdienst war es, den Willen des Menschen losgelöst von Gott oder anderen Autoritäten zu definieren. Zeitgeist der Aufklärung eben.

Glücklicherweise leben wir in einem säkulären Staat, einem säkulären Rechtsstatt sogar. Warum ist es so schwer zu verstehen, dass jeder hier und glauben kann, was er will? Warum ist es so schwer zu verstehen, dass weder Einzelne noch Kollektive das Recht oder gar den Anspruch haben, verlangen zu dürfen, dass der Staat nach ihren Überzeugungen organisiert wird?

Und warum ist es schwer zu verstehen, dass selbst christliche Politiker Gesetze verabschieden müssen, die nicht den eigenen aber den Bedürfnissen anderer gerecht werden müssen. Maxime sind dabei die Menschenwürde und das Recht auf freie Persönlichkeitsgestaltung.

Deswegen ist es in einer von Christen mit regierten Demokratie vollkommen richtig und verfassungskonform, eine vernünftige Abtreibungsregelung geschaffen zu haben und deshalb war es auch vollkommen richtig, dass 75 Politiker aus der Unionsfraktion für die Ehe für alle gestimmt haben.

Alles was die Menschenwürde beeinträchtigt (§ 1 BGB: „Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt“), alles was die freie Entfaltung der Persönlichkeit behindert, ist verfassungswidrig.

Das ist jetzt einmal leicht zu verstehen, oder?

 

Menschenwürde, auf ein Neues!

Jeder Mensch hat das Recht, gegen die Ehe für alle zu sein, sei es aus religiösen oder ethischen Gründen womöglich auch, weil er seinen Vorurteilen frönt. Richtschnüre gibt es da genug. Der Gesetzgeber aber hat nur eine Richtschnur und die ist das Grundgesetz.

Dort lesen wir in Artikel 1, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und im darauffolgenden Artikel, dass jeder Mensch das Recht hat, seine Persönlichkeit frei zu entfalten, es sei denn er verletzt damit Rechte seiner Mitmenschen oder das Sittengesetz.

Früher war es einfach, da verstieß gleichgeschlechtliche Liebe gegen die guten Sitten und der § 175 des Strafgesetzbuches beschützte eben diese guten Sitten. Nachdem die Strafvorschrift nun schon seit Jahren abgeschafft wurde und auch die eingetragene Lebenspartnerschaft längst Bestandteil unseres zivilen Miteinanderlebens geworden ist, gibt es keinen Grund mehr, die Ehe für alle nicht zuzulassen.

Niemand wird bestreiten, dass Liebe und Sexualität essentielle Belange der Entfaltung der Persönlichkeit sind. Warum also gewährt man den einen die Ehe, die unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung steht, den anderen aber nicht?

Es wäre des Schweißes der Edlen wert, einmal darüber nachzudenken, woher es kommt, dass seit alters her die Mächtigen gegen nicht mehrheitsfähige Praktiken der Liebe sind. Ohne lange nachforschen zu müssen, kommt man darauf, dass das zum guten Teil daran liegt, dass die Staaten immer darauf bedacht waren, dass sich ihre Untertanen hübsch vermehrten. Man brauchte Soldaten und Steuerzahler. Deshalb wurde der gleichgeschlechtlichen Sexualität der Bestandteil „Liebe“ schlichtweg abgesprochen, um sie so auf sittenwidrige Geilheit reduzieren zu können.

Dies wurde seit Jahrhunderten wiederholt, und wir wissen, dass es just die Wiederholung ist, die Behauptungen zu Wahrheiten werden lassen. Wir alle wurden noch so erzogen, dass wir selbstverständlich davon ausgingen, Homosexualität sei eine verabscheuungswürdige Verirrung, die durch Zusammenreißen heilbar sei. Viele denken das heute noch, und man kann es ihnen nicht übel nehmen, denn es gibt keine Verpflichtung für Otto Normalverbraucher, Inhalte der eigenen Erziehung zu überdenken.

Diese Verpflichtung gibt es aber für all diejenigen, denen wir im Sinne unserer Verfassung staatliches Handeln übertragen haben. Bei der Auslegung der Verfassung und bei der Ausübung eines politischen Mandats ist einzig und allein Recht und Gesetz sowie das eigene Gewissen gefragt. Und da ist es dann schon notwendig, nachzuforschen, weshalb gerade in konservativen Kreisen das Gewissen etwas gegen die Homo Ehe hat.

Warum eigentlich? Schadet sie dem Staat? Schadet sie dem Zusammenleben? Schadet sie unseren Kindern?

Wenn man diese Fragen bejaht, dann hätte man sich schon gegen die eingetragene Lebensgemeinschaft wehren müssen. Was ist an der Ehe qualitativ anders?

Gott hat die Ehe eingesetzt, heißt es dann. Das ist natürlich Quatsch, denn Julius Caesar war verheiratet und wusste von unserem Gott nichts. Die Ehe wurde nicht von Gott gestiftet, vielmehr ist sie ein Instrument des „ordre public“ seit es Menschen gibt.

Der kleine Satz der Kanzlerin, man solle diese Frage zu einer Gewissensentscheidung machen, man solle also den Fraktionszwang aufheben, hat nun eine Lawine ins Rollen gebracht, durch die die Ehe für alle mit den Stimmen aus allen im Bundestag vertretenen Parteien zum Gesetz werden wird, nicht allen Stimmen, aber mit Stimmen aus allen Parteien. Das lässt hoffen.

Und noch etwas: Natürlich sind Kriege in der Welt, Hungersnöte, die Gefahr eines Atomkrieges und der Klimaschutz wichtigere Themen. Warum aber sollte man, wenn man es denn kann, weniger Wichtiges nicht klären, wenn man am Wichtigen weltweit scheitert?

Und was hat das mit der Menschenwürde zu tun? Die Würde des Menschen ist sein eigenes Leben. Zum Leben gehört das Streben nach Glück und Sicherheit. Wer verheiratet ist, weiß, dass die Ehe kein Garant für Glück und Sicherheit ist. Sie kann es aber sein. Dies einem Teil unserer Mitbürger zu verwehren, ist schlicht verfassungswidrig.

Menschenwürde nach dem Tod

Menschenwürde nach dem Tod

Die Frage, wie man mit einem Mitmenschen nach dessen Tod umgehen soll, beschäftigt die Menschheit schon immer. Für mich am eindrücklichsten ist die Erzählung von Antigone, die ihren Bruder Polyneikos beerdigt, obwohl König Kreon von Theben dies verboten hat, um ihm somit den Zutritt zum Hades zu verwehren. Sie bezahlt ihre Missetat mit dem Tod.

Nur wer anständig begraben ist, kommt auch in den Himmel, das ist noch heute die Überzeugung der Mehrheit und die der Muslime sowieso.

Es ist interessant, dass nach dem Attentat von London die Imane der Stadt verkündet haben, den drei muslimischen Attentätern ein religiöses Begräbnis mit den vorgeschriebenen Gebeten zu verweigern.

Die Zustimmung war groß, endlich gehen auch die Anhänger des Islam gegen die vor, die die Religion missbrauchen, ja schänden, indem sie behaupten im Namen Allahs zu handeln.

Offenbar haben die Applaudierenden ebenso wenig nachgedacht wie die Imane selbst, denn die Verweigerung eines anständigen Begräbnisses zielt direkt gegen die Menschenwürde, die wie allgemein bekannt, unantastbar ist.

Der Straftäter hat einen fairen Prozess zu bekommen. Das bestreitet niemand. Aber wie verhält es sich mit dem erschossenen Terroristen, der die letzten Minuten seines Lebens mordend und menschenverachtend verbracht hat?

Die Würde des Menschen gebietet es, dass mit dem Tod eines Menschen Rache, Häme und Vergeltung aufzuhören haben.

Es ist so symptomatisch, dass eine der ersten Regungen des Islam gegen den Terror in seinem Namen, nicht von Gedanken der Menschenwürde, des Rechtsstaates und der Demokratie getragen werden. Der publikumswirksame „hipe“ ist wichtiger als die Basis unseres Zusammenlebens

Allerdings ist es auch kein Wunder, dass so etwas geschieht, da wir miterleben müssen, dass im britischen Wahlkampf die Menschenrechte zur Disposition gestellt werden.

Wehret den Anfängen!

Menschenwürde: Selbstbestimmungsrecht

Wie weit reicht das Selbstbestimmungsrecht?

Weil niemand Einfluss auf seine eigene Geburt hat, und wie wir gelernt haben, die Zufälligkeit der Entstehung von Leben zur Würde des Menschen gehört, gibt es eine Denkschule, die meint, auch das Ende des Lebens sei dem Selbstbestimmungsrecht, der Würde des Menschen, entzogen.

Tatsächlich war Selbstmord, und zwar nur dann wenn er misslang, bis 1961 ein strafbarer Tatbestand. Da man einen Toten nichtmehr verurteilen kann, war der missglückte Suizid das einzige Delikt, das nur im Stadium des Versuchs strafbar war. Das war schon hirnverdreht genug, wurde aber durch die Begründung, weshalb das strafbar sei, noch übertroffen: Die Krone verliert durch den Selbstmord einen Untertan (sic). Besser kann man das Wort „Untertan“ nicht definieren.

Das wurde bis 1961 so weiter angewendet und statt eines Psychologen saß ein Staatsanwalt am Krankenbett all derer, die den Versuch der Selbsttötung überlebt hatten.

Wir sprechen hier nicht von Ethik, nicht von Religion und wir sprechen auch nicht darüber, dass ein Selbstmord immer eine Tragödie für die zurückbleibende Familie ist. Wir sprechen davon, wie weit das Selbstbestimmungsrecht des Menschen reicht.

Seit 1961 hat man in Deutschland gemerkt, dass mit dem Zufall der Geburt die Zufälligkeit aufhört. Die Würde des Menschen beginnt mit der Geburt und je erwachsener ein Mensch wird, desto mehr kann er das der Würde innewohnende Selbstbestimmungsrecht autonom ausleben.

Das ist nicht immer ganz leicht, miterleben zu müssen: Zunächst wehren sich unsere Kinder gegen die Bevormundung durch ihre Eltern und nun merke ich, wie ich beginne, mich gegen die Bevormundung meiner Kinder zu wehren.

Die Würde des Menschen beinhaltet auch, der Übergriffigkeit der nächsten Verwandtschaft Paroli zu bieten.

Aber ich schweife ab. Wir waren bei der Frage, ob das Recht auf Selbstbestimmung den eigenen Tod einschließt?

Selbstverständlich!

Im September 2010 war eine Todesanzeige in den gossen Zeitungen Deutschlands in aller Munde: Eberhard von Brauchitsch und seine Frau Helga waren am gleichen Tag in Zürich verstorben.

Es war klar, sie hatten die Möglichkeit eines assistierten Freitodes in der Schweiz in Anspruch genommen.

Nun ist es ja manchmal nicht so einfach, seinem eigenen Leben ein Ende zu setzen. Krankheit, Bewegungslosigkeit, der Möglichkeiten gibt es viele, die Hilfe zum eigenen Tod sinnvoll erscheinen lassen.

Weil in Deutschland die Hilfe zum Freitod noch immer rechtlich unklar ist, zwingt man verzweifelte Menschen dazu, den Wunsch, das eigene Leben zu beenden, mit unwürdigen Mitteln, und schlimmer noch, mit unsicheren Methoden zu verfolgen.

Fazit: Wenn der Rechtsstaat erkannt hat, dass der Freitod Teil der Würde des Menschen ist, dann darf er diesen Wunsch nicht nur körperlich gesunden Menschen offenhalten. Gerade diejenigen, die durch unerträgliche Krankheiten den Tod herbeisehnen, sind diejenigen, die um ihrer Würde willen der Hilfe anderer bedürfen. Das aber darf nicht länger strafbar sein.

Javier Bardem, der spanische Schauspieler hat in dem Film „Mar adentro“ einen jungen Mann verkörpert, der nach einem Sprung ins Meer, es war eine felsige Untiefe, vom Hals abwärts gelähmt im Bett lag. Immer deutlicher wurde es, dass dieser Zustand irreversibel war und immer deutlicher wurde es, dass der Mann in seinem Bett nur mehr sterben wollte.

Als ihm endlich, endlich eine anonyme Hand den Strohhalm in den Mund führt, mit dem er die tödliche Flüssigkeit aufsaugen kann, ging durch den Kinosaal ein Aufatmen, nur vergleichbar mit dem erlösten Gesicht des Gelähmten.

Menschenwürde oder Butter bei die Fische

Pufendorf, Kant, Schiller, Schopenhauer und Nietzsche haben alle gedanklich an der Menschenwürde herumgedoktort, wobei es natürlich Schiller war, der die Sache in so schöne Worte zu fassen im Stande war, dass die Nachwelt bis heute ehrfürchtig erschauert:

„So wie die Anmut der Ausdruck einer schönen Seele ist, so ist die Würde der Ausdruck einer erhabenen Gesinnung“ (Über Anmut und Würde) Vor dem geistigen Auge lustwandeln auf Blumenwiesen Maiden, flechten Kränze und ihre selbstredend erhabene Gesinnung ist würdig und recht.

So weit so gut. Die Menschenwürde schwebte irgendwo zwischen Jammertal und Paradies und war gedanklich den Gelehrtenstuben nicht wirklich entkommen. Dem kleinen Mann war die Menschenwürde schnurz, denn sie änderte sein hartes, ungerechtes und entbehrungsreiches Leben in keiner Weise.

Das hatte auch Ferdinand Lasalle gemerkt und deshalb sagte er in einer Rede aus dem Jahr 1862, das sei ja alles gut und schön, aber was nützt das, wenn man zwar Würde hat, aber nichts zu Essen. Er stellte daher Würdebedingungen auf und die wichtigste war, dass Staat und Gesellschaft dafür zu sorgen hätten, allen Bürgern ein menschenwürdiges Dasein zu garantieren.

Endlich! Das nennt man „Butter bei die Fische.“

Nun wurde die Menschenwürde konkret. Die folgende Sozialgesetzgebung Bismarcks war ja nicht aus Mitgefühl heraus geboren, sondern aus er Einsicht heraus, dass die Ungerechtigkeiten der bestehenden Klassengesellschaft unhaltbar waren. Dass damit die herrschende Klasse noch ein paar Jahrzehnte länger sagen konnte, wo’s lang geht, war ein angenehmer Nebeneffekt für sie.

Erstmals wirklich konkret beschäftigte sich der deutsche Widerstand gegen Hitler mit der Menschenwürde. Der vollkommene Entzug derselben durch das Nazi Regime war allerdings auch ein deutliches Zeichen für die Notwendigkeit, die Würde des Menschen zum primären Staatsziel zu erklären. Die Weimarer Verfassung hatte davon auch schon gesprochen. Im Artikel 151, also ganz weit hinten, konnte man da vom menschenwürdigen Dasein lesen. Das war natürlich etwas dünne und so erstaunt es nicht, dass nach der UN-Charta der Menschenrechte 1945 und der drei Jahre später folgenden allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die Väter (und zwei Mütter) des Grundgesetzes auf der Insel Herrenchiemsee gar nicht anders konnten, als diesen wunderschönen Artikel 1 zu formulieren:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Uff, geschafft!

Geschafft?, Nein, nun ging es erst richtig los! Die Umsetzung der Menschenwürde dauerte und dauert noch immer. Abschaffung der Strafbarkeit gleichgeschlechtlicher Beziehungen, Abschaffung der Genehmigung des Ehemannes, wenn die Ehefrau arbeiten gehen wollte usw, usf. Es ging in erster Linie um die Beseitigung von Vorschriften, von denen man erst peu à peu feststellte: „Huch, das geht ja gar nicht!“

Und man ist ja heute noch dabei: Gleicher Lohn von Mann und Frau geistert seit Jahren in den Wahlprogrammen herum, aber selbst Regierungsbeteiligung hat diese Selbstverständlichkeit noch nicht gebracht.

Wir sehen: Die Menschenrechte sind kein ehernes Denkmal, an dem sich der Bürger erfreuen darf. Nein, es ist ein ständiger Kampf, die Menschenrechte zu vervollkommnen und ich befürchte, es wird noch stärker ein Kampf werden, sie zu bewahren.

 

Menschenwürde

Man wird bemerkt haben, dass ich mich schon seit geraumer Zeit mit dem Begriff der Menschenwürde herumschlage. Das liegt am Artikel 1 des Grundgesetzes, „die Würde des Menschen ist unantastbar“, den ich meinen Vorträgen für Flüchtlinge immer voranstelle.

Nun habe ich vor einigen Tagen ein kleines Buch gefunden, das im C.H.Beck Verlag der Jura Professor Dietmar von der Pfordten veröffentlicht hat. Es heißt schlicht “Menschenwürde“ und auf die Gefahr hin, zu langweilen, will ich in den kommenden Beiträgen immer mal wieder daraus zusammenfassen.

Von der Würde haben zuerst die Römer geschrieben. Erstaunlicherweise kannten die Griechen diesen Begriff nicht. Sie sprachen – wiederum erstaunlich – von der Seele. Sie ist die dem Menschen innewohnende Eigenschaft, Gut und Böse unterscheiden zu können. Dies unterscheidet den Menschen vom Tier, das außer in rührenden facebook Filmchen,A nicht in der Lage ist, unter Hintanstellung eigener Interessen Gutes zu tun.

Noch in der Todeszelle, bevor er den Schierlingsbecher nahm, versuchte Sokrates die Unsterblichkeit der Seele zu beweisen. Das Vergehen des Körpers sei nicht schlimm, der habe Lüste und Neigungen, igitt, aber die Seele, die sei rein und unsterblich, sie sei die Substanz des Menschen. Diese zu achten und zu schützen sei Aufgabe der Menschen und ihrer Staaten. Hier leuchtet zum ersten Mal so etwas wie Menschenwürde auf.

Cicero hat später das Wort „dignitas“, Würde, in die Diskussion eigebracht. Er meinte damit in erster Linie, die Würde, die ein Amt oder eine gesellschaftliche Stellung gibt. Er meinte aber auch, dass derjenige, der ein Amt oder eine Stellung innehabe, sich gefälligst entsprechend zu benehmen habe. Der Würdenträger muss der Würde des Amtes selbst gerecht werden.

Wir haben es in Deutschland erlebt, wie Bundespräsident Wulff abtreten musste, weil er die Würde des Amts verletzt hatte, ob schuldhaft oder nicht, spielte dabei keine Rolle.

Gerade erleben wir es tagtäglich, wie der 45. Präsident der Vereinigten Staaten die Würde seines Amtes mit Füssen tritt.

Es ist es wert, hineinzuhören, was Cicero in „De officiis“ schreibt: „Es gehört zu jeder Untersuchung des pflichtgemäßen Handelns, immer vor Augen zu haben, wie sehr die Natur des Menschen das Vieh und die übrigen Tiere übertrifft; jene empfinden nichts als Vergnügen und auf diese stürzen sie sich mit aller Kraft, der Geist des Menschen aber wächst durchs Lernen und Denken, er erforscht immer etwas, handelt oder lässt sich durch die Freude am Sehen und Hören leiten.“

Hier wird zwar der Samen der Verteufelung des Genusses und der Körperfeindlichkeit gelegt, dennoch ist es ganz offenbar, dass die Würde des Menschen undenkbar ist ohne seine Bereitschaft zum Verzicht, zur Anstrengung und zur ständigen Fortbildung des Geistes. Eben römische Tugenden, wie wir noch heute sagen.

Das Christentum hat später die Idee der unsterblichen Seele und Ciceros Gedanken von der „dignitas“ als einem unveränderlichen Kern des Menschseins übernommen.

Thomas von Aquin bringt dann endlich das dazu, worauf wir schon lange gewartet haben: Die Sünde. „Indem der Mensch sündigt, verlässt er die Ordnung der Vernunft und fällt somit ab von der Würde des Menschen, sofern der Mensch von Natur aus frei und seiner selbst wegen da ist.“ (aus „Summa theologiae“)

Mal sehen, wie es weitergeht mit der Menschenwürde.

Damit es aber nicht zu langweilig wird, schnell noch diese Geschichte: Mein Freund José war in Palma mit einer etwas prüden Engländerin verheiratet, die natürlich eine Katze hatte, die natürlich Pussy hieß. Als diese läufig wurde und immer am Fenster kratzte, um über die Dächer der Stadt zu verschwinden, schaute die Dame kurz von der Lektüre des „Christian Science Monitor“ auf und rief der Katze zu: „Pussy, a bit of dignity, plaese!“