Dass es andere Glaubensbekenntnisse gibt, weiß ich von Karl May, durch’s wilde Kurdistan und so. Das lag damals weit weg. Wie nah andere Kulturen tatsächlich sind, merkte ich im Hafen von Alicante, wo die Hinweisschilder schon in den 70er Jahren auch in arabischer Schrift abgefasst waren.
Unterdessen sind andere und manchmal auch für uns fremde Kulturen und Religionen mitten unter uns angekommen, und es bleibt gar nichts anderes übrig, als sich damit auseinanderzusetzen, wie wir miteinander umgehen sollen.
An sich ist es ganz einfach: Das Grundgesetz und die bestehenden Gesetze regeln das Miteinander aller in Deutschland lebender Menschen.
Das Problem ist nur, das viele derer, die neu nach Deutschland kommen, das nicht wissen. Sie leben in einer Parallelwelt, wie so viele Deutsche auf Ibiza und Mallorca in einer Parallelwelt leben. Sie sprechen die Sprache nicht, haben keine Ahnung von der Kultur ihres Gastlandes und benehmen sich „wie daheim, nur mit mehr Sonne“.
Die Menschen, die nach Deutschland zugewandert sind, verhalten sich oft ähnlich: „Wie daheim, nur mit mehr Freiheit und Wohlstand.“
Das geht ja noch, wenn es sich um Fragen des Anziehens, der Ernährung oder des Glaubensbekenntnisses handelt. Der Spaß hört auf, wo Verhaltensweisen, Weltanschauungen und tägliches Handeln mit den Werten unseres Rechtsstaates nicht in Einklang zu bringen sind.
Ich werde nicht müde, zu wiederholen, dass das insbesondere der Fall ist, wo nicht verstanden wird, dass die Werte unserer weltlichen Ordnung denen jedweder religiösen Ordnung vorgehen.
Gestern hörte ich im Radio, dass der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg nun eine Anstalt des öffentlichen Rechts geworden sei, und somit den Kirchen nicht nur gleichgestellt sei, sondern auch Steuern von seinen Mitgliedern erheben könne.
Der Gedanke liegt nun sehr nahe, zu überlegen, ob in Deutschland nicht alle Religionsgemeinschaften Anstalten des öffentlichen Rechts sein müssten.
Zunächst gebietet das der Gleichheitsgrundsatz. Aber es gebietet auch eine Überlegung, die eng mit dem „ordre pubilc“ zusammenhängt:
„Wer zahlt schafft an“.
Fast alle neu zu uns gekommene Religionsgemeinschaften werden vom Ausland aus finanziert. Die großen Neubauten von Moscheen werden sämtlich von den Potentaten auf der arabischen Halbinsel bezahlt. Und es ist kein Geheimnis, dass die Imame entweder von türkischen Institutionen oder solchen aus den Golfstaaten bezahlt werden. Keines dieser Länder respektiert auch nur annähernd unsere durch die Verfassung geschützten Werte.
Wenn ein Religionsgesetz bestimmen würde, dass alle Glaubensgemeinschaften die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts haben müssen, würden die Gläubigen, in deren Heimat ihr Credo Staatsreligion war, merken, dass die den Glauben verwaltenden Institutionen und Menschen keine gottgegebenen Autoritäten sind. Und dann wären die von den Anstalten des öffentlichen Rechts eingestellten Seelsorger auch leichter dazu zu bringen, die Werte dieses Landes zu achten, einfach deshalb, weil solche, die es nicht tun, gar nicht erst eingestellt werden können.
Jetzt müssen Verfassungsrechtler her, denn ich weiß nicht genau, ob das, was ich hier vorschlage, vom Gesetzgeber umgesetzt werden kann. Wünschenswert wäre es allemal.