Artikel 1 Grundgesetz

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Dieses Thema habe ich schon des Öfteren abgehandelt und langsam mag es dem einen oder anderen langweilig erscheinen. Es ist aber wichtig!

Artikel 1 GG ist eine Verpflichtung der staatlichen Gewalt dem Bürger gegenüber. Dies gilt bedingungslos. Während andere Grundrechte auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden können, darf die Würde des Menschen nicht geschmälert, beeinträchtigt oder hinterfragt werden.

Die Würde des Menschen ist sein Leben. Es zu gestalten, es zu leben, es zu beenden ist genuines Recht jedes Menschen auf dieser Erde. Es sind allerdings nur die wirklich lupenreinen Demokratien, die sich dazu verpflichten, dies zu achten und zu garantieren.

Kurios ist, dass das Objekt dieser Garantie, der Mensch, nicht verpflichtet ist, sich würdevoll zu verhalten. Es gehört zu seinem Selbstbestimmungsrecht, sich zu verhalten, wie es ihm behagt. Wer sich zu würdelosem Verhalten entschließt, darf allerdings dabei nicht so weit gehen, die Würde oder das Selbstbestimmungsrecht seiner Mitmenschen anzutasten oder zu beeinträchtigen. Im Zwischenmenschlichen greift dann das Strafecht, manchmal auch das Zivilrecht.

Bei der Selbst-Entwürdigung des Menschen gibt es aber feste Grenzen. So kann niemand einem Vertragspartner gegenüber einwilligen, dass seine Würde verletzt werde. Bestes Beispiel ist der Verkauf von Körperorganen, wie es leider immer noch in Indien geschieht. Noch schlimmer ist es, wenn die Entnahme von Körperorganen unter staatlichem Zwang vorgenommen wird. Da wird der Staat zum Verbrecher.

Als ich noch studierte, wurde an den deutschen Universitäten gelehrt, das vertragliche Verhältnis zwischen Freier und Prostituierter sei stets ein nichtiger Vertrag, also gar keiner. Das führte dazu, dass die Dame rechtlich keinen Anspruch auf Entlohnung hatte, womit die Jurisprudenz den schönste und einleuchtensten Beweis lieferte, wie wichtig, ja geradezu systemrelevant der Zuhälter sei, denn wer sonst könne auf Bezahlung einer Dienstleistung aus nichtigem Vertrag bestehen? Die allgemeine Meinung war damals, eine Frau könne ihren Körper weder vermieten, noch verkaufen. Das sei unwürdig. Unterdessen ist man in einigen Ländern dazu übergegangen, das Verhalten des Freiers für unwürdig zu erachten. Der Vertrag bleibt weiter nichtig, nur kann sich der Freier als Initiator nicht auf die Nichtigkeit berufen.

Zur Menschenwürde gehört es auch, seinen Verstand gebrauchen zu dürfen. Es gibt auch die Lehrmeinung, die Menschenwürde entfalte sich überhaupt erst zu ihrer schönsten Blüte, wenn der Verstand eingeschaltet worden sei.

Den Verstand absichtlich abzuschalten, gehört so lange zur Menschenwürde und zum Selbstverwirklichungsrecht, wie dadurch Dritte nicht geschädigt werden.

Womit wir beim Phänomen wären, Fakten zu leugnen. Das tun derzeit die Impfgegner. Sie schaden damit nicht nur sich selbst, sie beeinträchtigen damit auch die Unverletzlichkeit des Körpers Dritter, indem sie die Ansteckungsgefahr erhöhen.

An eine besondere Weiterung hat offenbar bisher noch niemand gedacht: Die Impfgegner richten mit ihrem Verhalten auch einen enormen wirtschaftlichen Schaden an. Würden sich alle impfen lassen, wären die pandemiebedingten Beschränkungen und die damit einhergehenden wirtschaftlichen Schäden längst obsolet geworden.

Ein klassisches Beispiel dafür, wie das Pochen auf dem, was die eigene Menschenwürde erlaubt, anderen Schaden zufügen kann.

Der Staat hat hier keine wirkliche Handhabe weil die Unantastbarkeit der Menschenwürde nur in der Beziehung vom Staat zu seinen Bürgern gilt.

Das bedeutet schlussendlich, dass wir, die wir faktisch basiertes Wissen anerkennen, diejenigen zur Verantwortung ziehen sollten, die sich dem verweigern.

Jeder sollte über die Sozialpflichtigkeit seines eigenen Verhaltens nachdenken.

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