Die von der Verfassung garantierten Menschenrechte gelten für alle. Wenn dem nicht so wäre würden sie in Spanien Spanierrechte, in Frankreich Franzosenrechte und in Deutschland Deutschenrechte heißen. Nein, die Menschenrechte gelten für alle, egal welchen Pass, welche Hautfarbe, welche Religion oder welches Geschlecht man hat.
Die Frage sollte aber unbedingt geklärt werden, wer die Einhaltung der Menschenrechte garantiert. Sind sie Normen, die das zwischenmenschliche Leben regeln? Schön wär’s aber leider haben die Menschenrechte keine Bindungswirkung von Mensch zu Mensch.
Vielmehr ist es der Rechtsstaat, der seinen Bürgern gegenüber klarmacht, dass die Ausübung staatlicher Gewalt stets unter Berücksichtigung und Einhaltung der Menschenrechte zu geschehen hat. Da staatliche Gewalt immer von Menschen ausgeübt wird, kann man auch sagen, die Verfassung garantiert, dass vom Staat mit der Ausübung staatlicher Gewalt betraute Menschen sich an die Menschenrechte zu halten haben.
Nun gibt es aber Menschen, die gerne an der Ausübung staatlicher Gewalt teilhaben würden, daran allerdings durch die Mehrheitsverhältnisse im Parlament gehindert werden. Wir sprechen von den Politikern der Opposition. Die Bänke derselben sollen hart sein, sie sind aber auch kommod, weil man als Oppositionspolitiker viel, reden kann, wenn der Tag lang ist. Greifbare Konsequenzen hat das meist nicht.
Dennoch muss sich auch der Politiker, dessen Partei gerade nicht an der Macht ist, in einem Rechtsstaat strikt an die Verfassung halten, denn es könnte ja sein, dass er einmal an Macht gewählt wird.
Das bedeutet, dass wir nicht vom Staat, von der Exekutiver erwarten und verlangen müssen, dass er die Menschenrechte garantiert, wir müssen dies auch von der Judikative, von der gesetzgebenden Gewalt, vom Parlament erwarten und verlangen. Von jedem einzelnen Mitglied der Parlamente, wie hier festgehalten werden muss.
Wenn in deutschen und österreichischen Parlamenten nun Parteien sitzen, die das Recht auf Asyl einschränken wollen, die die Religionsfreiheit einschränken wollen, die das Recht auf Leben relativieren, indem scharfe Schüsse an der Grenze denkbar werden oder deren Vertreter allen Ernstes postulieren, das Gesetz müsse der Politik folgen und nicht die Politik dem Gesetz, Parteien die rassistische Äußerungen ihrer Mitglieder zulassen, dann, freie Bürger einer Demokratie, dann ist es Zeit nicht nur allergrößte Vorsicht walten zu lassen, dann ist es auch Zeit, zu überlegen, wie diesen Mitmenschen das Handwerk gelegt werden kann. Vor 1933 gab es Politiker, die ganz offen das Parlament dazu nutzten, um es auszuschalten (Stichwort Quatschbude). Diese Situation haben wir wieder. Die Rechtpopulisten sähen Hass und Zwietracht und sind sich dann nicht zu schade, sich als Opfer von Hass und Zwietracht hinzustellen. Diese Leute verkaufen uns für blöde und dies wird ihnen sogar gelingen, wenn wir uns nicht alltäglich darüber im Klaren sind, dass die Einhaltung der Menschenrechte real oder verbal die Messlatte ist, an der sich Demokraten von Autokraten und damit von potenziellen Verbrechern scheiden.
Potenziellen Verbrechern? Ist das nicht ein zu hartes Wort?
Nein! Wer aus der Geschichte nichts gelernt hat und nichts lernen will, der ist auch fähig die Verbrechen derer zu wiederholen, die man als die geistigen Väter der Populisten ausgemacht hat.