Pressefreiheit 2

Mit meinem Beitrag „Die Presse, vierte Gewalt?“ habe ich gestern für Verwirrung gesorgt und ich bin selbst schuld daran

Mein Fehler war, nicht genau zwischen „Gewalt“ und „Macht“ unterschieden zu haben.

Wie erinnern uns: Der österreichische Bundespräsident hat die Presse die vierte Macht im Staat genannt, und damit einen von der Verfassung gewollten Zustand beschrieben.

Wer Pressefreiheit gewährt, weiß, dass die Freiheit der Meinungsäußerung demjenigen Macht erteilt, der sie ausübt.

Das bedeutet aber nicht, dass ihm der Zugriff auf Gewalt erlaubt ist.

Der Staat hat in einer Demokratie das Gewaltmonopol. Das bedeutet, nur der Staat und seine Institutionen dürfen auf Grund eines Gesetzes in die Freiheitsrechte der in diesem Land lebenden Menschen eingreifen.

Wichtig sind dabei die Worte „auf Grund eines Gesetzes“. Nur so ist gewährleistet, dass die vom Staat als Monopol ausgeübte Macht demokratisch legitimiert ist.

Deshalb war es so absurd, als gestern ein Leser schreib, er habe keine Lust, eines Tages von einem Journalisten verhaftet zu werden. Da hat jemand ganz offenbar im Staatsbürgerunterricht geschlafen.

Ein Journalist mag Macht haben, niemals aber hat er Zugriff auf Gewalt. Gewalt, also den Eingriff in die Selbstbestimmung der Menschen, darf nur der Staat ausüben.

Gestern feierte man in Deutschland den 70. Geburtstag der Verfassung, die nicht so heißt, sondern Grundgesetz.

Der deutsche Bundespräsident Steinmeier sagte zu diesem Anlass, viele Deutsche wüssten nicht, was sie an ihrer Verfassung hätten und ganz viele kennten ihr Grundgesetz nicht.

Offenbar gilt das nicht nur für Deutsche.

 

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