Södda Vööchl ham scho merra gabfüffn.
Had die Omma gsechd,
Weil der Buh ned hod wöll heier.
Heid hoddä a Fraa un vier Kinnerla
Un waas ned, wie des zuganga is.
Södda Vööchl ham scho merra gabfüffn.
Had die Omma gsechd,
Weil der Buh ned hod wöll heier.
Heid hoddä a Fraa un vier Kinnerla
Un waas ned, wie des zuganga is.
Der Dom drohm mid sein Reidä,
Mid sein Grob vo‘n Heiner un die Kunni
Des is für miä daham aus Staa.
Un wennsta rauskummst
Gesd nei bei‘n Schlengerla nei.
Sie hatte es schwer in Franken, denn sie stammte aus Berlin. Damit aber nicht genug, ging ihr doch zu allem Unglück auch noch der Ruf voraus, eine Sandfrau zu sein.
Ihr Mann, allzu früh verstorben, hatte erst spät in den Hafen der heiligen Ehe gefunden, ja man munkelte, er habe überhaupt erst spät entdeckt, dass es das weibliche Geschlecht gibt, in concreto in Form seiner Sekretärin.
Als er sie heiratete, habe er damit der Gesellschaft Sand in die Augen streuen wollen, verbreitete die liebe Verwandtschaft landauf, landab.
Nun, ich habe das Licht nicht gehalten, das war alles vor meiner Zeit. Ich fuße diese Geschichte auf „hear say evidence“. Immerhin „evidence“ hätte Onkel Motte, der Bruder des Hochzeiters, nachgeschoben.
Die glücklich verwitwete Dame fand sich plötzlich als Erbin eines riesigen Schlosses wieder mit ganz viel Wald außen rum, dicht an der Demarkationslinie. So nannte man die bewehrte Grenze zur DDR damals noch. Von Norden dreuhte der Russe und von Süden die Gesamtfamilie, die ihr das Erbe nicht gönnte.
Sie war vollkommen schimmerlos, was man mit einem so riesigen Besitz anfangen sollte, sie war gelernte Fremdsprachenkorrespondentin.
Bald merkte sie, dass sie außer Neid und Missgunst von der Familie wenig zu erwarten hatte und so suchte sie sich externe Berater. Sofort ging das Gerücht um, diese Berater, wobei auf den Plural Wert gelegt wurde, seien nicht nur ihre Berater.
Die bösen Gerüchte waren allerdings nicht ganz aus der Luft gegriffen, denn einen durchaus wohlansehnlichen Berater in Sachen Wald versuchte sie zu adoptieren.
Als sich herausstellte, dass die künftige Mutter nur den Niesbrauch von ihrem Verblichenen geerbt hatte, verdünnisierte sich der Sohn in spe wieder.
Die Arme war zu bemitleiden, nur Mitleid hatte niemand mit ihr, da ging das irdsche Habenwollen dem christlichen Seinsollen schnurstracks voran.
Schließlich fand sie Herrn Kolkowski, der sie in wirtschaftlichen Dingen unterstützen sollte. Er war aus Ostpreußen nach Franken gekommen und hatte als Buchhalter bei der BAYWA bis zu seiner Pensionierung gearbeitet.
Herr Kolkowski bemerkte zunächst, dass seine neue Brötchengeberin ein besorgniserregendes Verhältnis zum Gelde hatte: Einnahmen waren hochwillkommen, Ausgaben bereiteten ihr körperliche Schmerzen.
Dass man Steuern zahlen müsse, so erklärte sie dem Buchhalter, sei geradezu vulgär. Dieser konterte mit der Volksweisheit, wonach das letzte Hemd keine Taschen habe, was aber zu keinem Sinneswandel führte. Als er bemerkte, dass der Fiskus kurz davor war, die Hand auf den Wald zu legen, alarmierte er den wartenden Nacherben. Der drohte mit Entmündigung. Schließlich wurden die Steuerschulden bezahlt und Herr Kolkowski im hohen Bogen hinausgeworfen. Das mit dem letzten Hemd hatte sie ihm nachhaltig verübelt, denn vor nichts hatte sie Angst, außer vor ihrem Tod. Das Wissen darum, dass für dieses Ereignis bereits die Sektflaschen im Keller des Nacherben lagerten, machte die Sache nicht besser.
Unterdessen waren die Jahre auch an ihr nicht spurlos vorübergegangen und als sie im ehemaligen Direktor der Kreissparkasse einen Ersatz für den ostpreußischen Buchhalter gefunden hatte, hoffte sie, nun werde endlich Ruhe einkehren.
Sie sollte sich täuschen, denn als der neue Berater bei ihr Antrittsbesuch machte, wie gesagt, er war bereits im Ruhestand, beging er einen Fehler: Die Dame des Hauses hatte ihn auf dem Schlosshof erwartet und als er aus dem Auto gestiegen war, sagte er, noch ehe er ihr die Hand gegeben hatte:
„Noja gnä Frau, die mehrschdn Kardoffln ham mir zwaa aa scho gassn.“
Er hat seinen Posten nie angetreten. Der buchhalterische Schlendrian griff wieder um sich, und dann hatte der liebe Gott doch noch ein Einsehen und holte sie zu sich, ehe es zu einem neuen steuerlichen Arrest kommen konnte.
Annegret Kram-Karrenbauer hier, AKK dort, Meinungsfreiheit in Not hier, Helfer in der Not dort.
Bei all dem Gezänk fällt mir auf, dass wir in eine neue Zeit der Abkürzungen schliddern. Schuld daran ist diese Frau, deren Name außerhalb des deutschen Sprachraumes vollkommen unaussprechlich ist. Warum musste sie auch in die Politik gehen? Als Lehrerin, Pfarrerin, Strumpfverkäuferin, ja sogar Bundesjustizministerin wäre der schwierige Name überhaupt nicht aufgefallen.
Immerhin, womöglich macht es Spaß sich an überkommene Akronyme zu erinnern:
GröWaZ: der größte Weiberheld aller Zeiten, wer hätte es nicht sein wollen?
FSK: die freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft. Die wirklich interessanten Filme durften wir erst sehen, als sie schon nichtmehr soo interessant waren.
MfG: gegen BKB, Mitfahrgelegenheit gegen Benzinkostenbeteiligung, studentisches Fortbewegungsmittel.
FdH, seD; Friss die Hälfte, sauf ein Drittel! Wer hätte es je befolgt?
HWG: häufig wechselnder Geschlechtsverkehr, dazu brauchte man einen
BUKo, einen Beischlafutensilienkoffer.
Dass NATO und UNO in Frankreich, Italien und Spanien OTAN und ONU heißen, lernten wir beim Diskutieren auf Campingplätzen.
RAF: Royal Air Force, Rote Armee Fraktion und Rechtsabkürzungsfimmel.
LMU: An der Ludwig Maximilians Universität habe ich studiert.
SMV: Schülermitverwaltung, welche Farce!
EHE: Errare Humanum Est, jaj,ja.
BP: Bee Pee.
SBZ: Sowjetisch besetzte Zone
FdGO: Freiheitlich demokratische Grundordnung, ein Instrument, das oft nur dazu benutzt wurde, um es zu verbiegen
EFF DEE, der Fränkische Tag, ein Weltblatt.
I.N.R.I.: Iesus Nazarenus Rex Iudeorum, im Spanischen seltsamerweise als „para más INRI“ im Gebrauch, etwa „um das Maß voll zu machen, das auch noch!“
oG: Ohne Gewähr (aber mit Pistole)
FKK: Frei Körper Kultur, denn wo die Begriffe fehlen, stellt schnell ein neues Wort zur rechten Zeit sich ein.
DKW: Der berühmte DeKaWuppdich, ein Anachronismus auf vier Rädern.
HERTIE, eigentlich Hermann Tietz, tatsächlich in Form des HÄDDI am Grünen Markt in Bamberg, das Tor zur Welt.
UdSSR: Die Sofjets, der Russe schlechthin, hatten ja auch eine KPdSU.
AGB, sind kleingedruckt und werden nie gelesen.
DM: Ja, damals war das Geld noch sein Geld wert!
WuH: Wild und Hund, da meist in konservativen Häusern gelesen, auch „Christ und Hund“ genannt.
Nach den gestrigen Ereignissen hörte man in Österreich sofort Stimmen, die die Restitution der Monarchie einforderten.
Offenbar ist in Wien der Kaiser noch präsenter als in Berlin.
Das wäre womöglich anders, könnte man den letzten davon an der Spree in einer zentral gelegenen Kirche anbeten. Immerhin ist Kaiser Karl der letzte seliggesprochen worden, sein Altar steht in der Augustinerkirche fast an der schönen blauen Donau.
Hinzu kommt, dass Karls Vorgänger, Kaiser Franz Josef nicht nur mit Romy Schneider verheiratet war, sondern auch noch der Sohn eines der besten Dirigenten war, den die Wiener Symphoniker je hatten.
Das Wiener Kabarett der 60er und 70er Jahre ist ohne den Kaiser gar nicht denkbar. „So wie bisher geht’s nimmermehr, sölbst die Perser haltn sich an Schah – ja ja“ sangen Bronner und Konsorten. Sogar der nostalgieunverdächtige Georg Kreisler meinte: „Der Kaiser kummt z’ruck und wird g’haut.“ Nostalgieunverdächtig, ich sagte es bereits.
Eine Wiedereinführung der Monarchie in Österreich hätte zur Folge, dass es auf der Welt dann zwei Kaiserreiche gäbe.
Japan mit einem Bruttosozialprodukt von 4.872.000.000 $ und einer Bevölkerung von 126.045.000 Menschen
Österreich mit einem Bruttosozialprodukt von 416.000.000 $ bei einer Bevölkerung von 8.822.267 Menschen.
Teilt man BSP durch Bevölkerung, stellt sich heraus, dass die Österreicher fleißiger sind als die Japaner, da steht es 38,65 zu 47,15. Brav!
So gesehen, verdient die Alpenrepublik einen Kaiser.
Angesichts des institutionellen, politischen und moralischen Schlamassels, in dem der österreichische Staat und die Österreicher sich seit einigen Tagen wiederfinden, sollten wir die Frage der Restitution der Monarchie zumindest einmal andenken.
Eine monarchische Staatsform ist allen anderen Formen des öffentlichen Zusammenlebens insofern überlegen, als ihre Würde die mögliche Unwürdigkeit ihrer Repräsentanten überstrahlt. Zwar musste Kaiser Gütinand der Fertige wegen geringer geistiger Gaben schließlich durch Franz Josef ersetzt werden. Als dieser in Folge jedoch andauernd Kriege und Provinzen verlor, nuschelte der Abgesetzte auf dem Hradschin: „Dös hätt i au no fertigbracht!“ Beides, das Verlieren und das Nuscheln hat der Institution selbst erstmal nicht geschadet.
Nun ist es ja so, dass Alexander von der Bellen, der derzeitige Bewohner der Hofburg und Connaisseur dessen, was hinter der berühmtesten Tapetentür Europas vorgeht, eine sehr gute Figur macht. Aber man kann sich vorstellen, dass es Österreicher gibt, die finden, in den Armen eines Kaisers ließe es sich besser dösen als in denen eines bürgerlichen Okkupanten der Hofburg.
Und sei es nur deshalb, weil man sich von einem veritablen Monarchen erwarten darf, dass dieser zu allererst das Adelsaufhebungsgesetz vom 10. April 1919 aufhebt.
Drei Wünsche habe ich im Leben frei:
Das mit dem Ende des Kommunismus hat bereits geklappt.
Der Kaiser kommt demnächst wieder nach Wien.
Nun, dann wünsch ich mir jetzt noch einen Cappuccino
Das Parlament in Wien hat der Regierung Kurz das Misstrauen ausgesprochen.
Nun muss Bundespräsident van der Bellen den bisherigen Bundeskanzler unverzüglich entlassen und eine allseits geachtete Persönlichkeit zum neuen Bundeskanzler bestellen, der dann bis zu Neuwahlen im September ein Kabinett bildet, das aus Experten besteht.
Ideal ist das nicht, aber so sieht es die österreichische Verfassung vor.
Es ist müßig, erneut auf der österreichischen Seele herumzutrampeln, indem hier noch mal vorgekaut wird, was da alles in den vergangenen Tagen geschehen ist.
Deshalb bleiben wir auf dem Boden des Verfassungsrechts und fragen uns:
Könnte das in Deutschland auch so passieren?
Es konnte. In der Weimarer Republik konnte das Parlament so wie heute in Wien geschehen, einer Regierung das Misstrauen aussprechen, ohne dafür zu sorgen, dass sofort eine handlungsfähige Regierung bereitstand. Wohin das führte, wissen wir.
Das Wissen um diese Entwicklung ist der Grund, weshalb es in der verfassungsgebenden Versammlung vor 1949 nie umstritten war, dass wenn schon das Misstrauensvotum des Parlaments notwendig und legitim sei, dann aber auf jeden Fall ein Mechanismus gefunden werden musste, der die Unregierbarkeit des Landes verhinderte.
Deshalb heißt es bis heute im Artikel 67 des deutschen Grundgesetzes:
„Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt…“
Das konstruktive Misstrauensvotum war in die Welt gesetzt, ein Instrument, das der Bundesrepublik bisher eine erstaunliche Stabilität verliehen hat. Erst zwei Mal wurde Art 67 GG angewandt:
Am 24. April 1972 scheiterte Rainer Barzel (CDU) mit einem konstruktiven Misstrauensantrag gegen Willy Brandt (SPD), und am 1.10.1982 hatte damit Helmut Kohl (CDU) gegen Helmut Schmidt (SPD) Erfolg.
In Österreich ist nun das Misstrauen erstmals nach 1945 einem Bundeskanzler und seiner Regierung ausgesprochen worden.
Die Last des Staates liegt nun für einige Tage allein auf den Schultern des Bundespräsidenten van der Bellen.
Für Staatsrechtler wird es nun höchst interessant sein, zu beobachten, wie sich die Situation bis zu den Neuwahlen entwickelt.
Ich kann nur empfehlen, täglich um 22 Uhr ZIB 2 auf 3-Sat anzuschauen. Es ist dies die hervorragende, journalistisch vorbildliche Spätausgabe des österreichischen Fernsehens.
„Wir wollen kein Bärenfleisch essen“
Hamsa gschraua
Dabei hodä blos
Fümf Bäärla bschdelld
Füä die Verwandschafd
Blöd dääd mer ausschaun
Wemmä na nimmä häddn,
Wu aufbassd.
Die Käing braung mer ned,
Aber unnern Herrgodd fei scho.
Namensänderung?
Ich bin fei dagechn.
Weil, als Schigglgrubä
Wär der Fregger
Nix worn, der freggde
Mit meinem Beitrag „Die Presse, vierte Gewalt?“ habe ich gestern für Verwirrung gesorgt und ich bin selbst schuld daran
Mein Fehler war, nicht genau zwischen „Gewalt“ und „Macht“ unterschieden zu haben.
Wie erinnern uns: Der österreichische Bundespräsident hat die Presse die vierte Macht im Staat genannt, und damit einen von der Verfassung gewollten Zustand beschrieben.
Wer Pressefreiheit gewährt, weiß, dass die Freiheit der Meinungsäußerung demjenigen Macht erteilt, der sie ausübt.
Das bedeutet aber nicht, dass ihm der Zugriff auf Gewalt erlaubt ist.
Der Staat hat in einer Demokratie das Gewaltmonopol. Das bedeutet, nur der Staat und seine Institutionen dürfen auf Grund eines Gesetzes in die Freiheitsrechte der in diesem Land lebenden Menschen eingreifen.
Wichtig sind dabei die Worte „auf Grund eines Gesetzes“. Nur so ist gewährleistet, dass die vom Staat als Monopol ausgeübte Macht demokratisch legitimiert ist.
Deshalb war es so absurd, als gestern ein Leser schreib, er habe keine Lust, eines Tages von einem Journalisten verhaftet zu werden. Da hat jemand ganz offenbar im Staatsbürgerunterricht geschlafen.
Ein Journalist mag Macht haben, niemals aber hat er Zugriff auf Gewalt. Gewalt, also den Eingriff in die Selbstbestimmung der Menschen, darf nur der Staat ausüben.
Gestern feierte man in Deutschland den 70. Geburtstag der Verfassung, die nicht so heißt, sondern Grundgesetz.
Der deutsche Bundespräsident Steinmeier sagte zu diesem Anlass, viele Deutsche wüssten nicht, was sie an ihrer Verfassung hätten und ganz viele kennten ihr Grundgesetz nicht.
Offenbar gilt das nicht nur für Deutsche.