IS Kämpfer. Müssen sie zurückgeholt werden?

In den Medien hören und lesen wir es in diesen Tagen immer wieder: „Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden“.

Das steht so im Grundgesetz und das ist auch richtig so. Es entsteht der Eindruck, als hätten somit alle IS Kämpfer mit deutschem Pass ein Recht, von der Bundesrepublik zurückgeholt zu werden.

Ich habe da äußerste Bedenken. Als ich 1993, Spanien war damals noch nicht in der EU, die spanische Nationalität beantragt hatte, verlor ich die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie wurde mir nicht entzogen, aber ich verlor sie nach § 25 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes: Wer willentlich die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates beantragt, verliert die deutsche.

§ 28 des gleichen Gesetzes sagt, wer ohne Genehmigung des Verteidigungsministeriums in den Wehrdienst eines anderen Staates eintritt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit ebenfalls.

Ich habe damals die angestammte Nationalität verloren, weil ich eine andere beantragt habe, immerhin die eines demokratischen Rechtsstaates.

Wie muss man es beurteilen, wenn jemand sich derart vom deutschen Rechtsstaat abwendet, dass er in die Dienste eine Unrechtsregimes eintritt? Das ist nicht nur Abwendung von Deutschland, so einer oder so eine wendet sich von allen Werten ab, die unsere Demokratien ausmachen

Spitzfindler werden jetzt sagen, der IS war ja gar kein Staat. Das mag sein, ist aber insoweit irrelevant, als es um die innere Einstellung geht. Die IS Kämpfer haben sich etwas zugewandt, was sie für einen Staat hielten und dem sie nachfolgen wollten. § 25 STAG regelt nicht die Zuwendung zu einem anderen Staat, sondern die Wegwendung von der Bundesrepublik.

Ein weiterer Umstand, der nie vergessen werden sollte, ist der, dass viele der IS Kämpfer zwei oder mehrere Staatsangehörigkeiten haben. Wenn dem so ist, sollte die Bundesrepublik bescheiden beiseitetreten und dem anderen Staat den Vortritt lassen.

Ohne alle Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, IS Kämpfer in anderen Heimatländern unterzubringen, sollte keiner von ihnen deutschen Boden betreten können.

Es sollte auch rechtlich geprüft werden, dass eine Rückführung nur dann möglich ist, wenn die Betroffenen vorher auf andere als die deutsche Staatsbürgerschaft verzichtet haben.

Die deutschen Behörden sind gut beraten, Druck anderer Staaten auszuhalten und die Bearbeitung der Rückführungen mit Blei an den Füßen vorzunehmen.

Hier läutet die Stunde der Einzelfallprüfung, die zumindest dies beinhalten muss:

  1. Ist der Rückzuführende überhaupt noch Deutscher?
  2. Kann man wegen einer alternativen Nationalität die Rückführung in ein anderes Land gewährleisten?
  3. Wenn das nicht geht, kann man dann von ihm den Verzicht auf die alternative Staatsangehörigkeit verlangen?

So etwas zu prüfen, braucht Zeit. So etwas ist zermürbend. Wenn sowieso klar ist, dass jede Rückführung in Deutschland erstmal mit Untersuchungshaft beginnt, die dann zu einem Prozess wegen (mindestens) Zugehörigkeit an einer terroristischen Vereinigung mündet, dann kann das dazu führen, dass die IS Leute sich freiwillig anderswo niederlassen.

Der Rechtsstaat muss sich an Recht und Gesetz halten, auch denen gegenüber, die offen gezeigt haben, dass sie ihn missachten.

Der Rechtsstaat darf und muss aber auch prüfen, ob eine Berechtigung zur Rückführung vorliegt. Wie viel Zeit er sich dabei lassen darf, ist wieder einer Einzelfallprüfung unterworfen.

Ziel muss jedenfalls sein, jede Möglichkeit zu nutzen, die Rückführung der gefährlichen IS Kämpfer zu verhindern.

Der Rechtssaat ist auch für menschliche Ungeheuer da, aber er muss die übrigen Bürger vor diesen schützen.

 

3 Gedanken zu „IS Kämpfer. Müssen sie zurückgeholt werden?“

  1. Jetzt mal unabhängig davon, dass man hier mal Deinen Umgang mit dem GG als leich eklezistisch bezeichnen könnte, hätte dieser Ansatz doch wahrscheinlich unerfreuliche Folgen:
    1. Die Kurden haben für uns die Drecksarbeit gemacht und anschließend lassen wir sie mit den daraus entstehenden Problemen allein.
    2. Wir erzählen überall in der Welt herum, dass doch die Länder, deren Bürger bei uns nach unserer Rechtsordnung ungerechtfertigt um Asyl bitten, diese wieder zurücknehmen sollen. Die werden einen Deibel tun, wenn wir unsere Bürger nicht zurücknehmen und das Ergebnis wäre weit gefährlicher: Bei den Leuten, die wir von den Kurden wieder kriegen, wissen wir wenigstens genau, dass es alle Fregger sind und wir können damit irgendwie umgehen, weil es nur wenige sind. Bei den Leuten, die uns andere Länder dann erst recht nicht wieder abnehmen, wissen wir nix genaues und da es viele sind, können wir auch nicht so damit umgehen, dass wir alle Fregger rechtzeitig finden.

  2. Wie bitte? Für niemanden von uns Deutschen sollte jemand für den IS oder eine andere Terrorgruppe gekämpft haben! Wenn doch, dann gehört demjenigen die dt. Staatsangehörigkeit entzogen. Das hat man im Übrigen von der doppelten Staatsangehörigkeit. Mit einem Bundeskanzler Helmut Schmidt anstelle der in jeder Hinsicht unfähigen Angela Merkel hätte es dieses Tohuwabhohu niemals geben können!

    1. Sie haben natürlich recht, dass „für niemanden von uns Deutschen“ jemand beim IS gekämpft haben sollte, das halte ich auch für recht unwahrscheinlich, die haben wahrscheinlich nicht für, sondern tendenziell gegen uns gekämpft :-). Ich neige auch dazu, Ihnen in Ihrer Einschätzung bezüglich HS und AM zuzustimmen. Nun ist es aber eben leider so, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit nicht entziehen kann, es sei denn – und da liegen Sie nun völlig daneben – derjenige hat eine doppelte Staatsbürgerschaft, dann kann man das sehr wohl. Insofern ist sie also – wenn irgendetwas – in diesem Zusammenhang hilfreich. Hab ich was übersehen, oder haben Sie hier nur Ihren Emotionen freien Lauf gelassen, ohne auf meine beiden Argumente eingegangen zu sein? Das wäre dann so ein bisschen populistisch, oder?: Einfache Lösungen für nicht ganz so einfache Sachverhalte.

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