Es wird ja jetzt so getan, als sei der Tatbestand des spanischen Strafgesetzbuches „rebellión“ eine absurde Erfindung eines rechtsgerichteten Systems. Daher hier ein Beitrag zur historischen Wahrheit:
Der Tatbestand der Rebellion wurde dem Código Penal hinzugefügt am 23.11.1995. Die erforderliche Mehrheit setzte sich aus den Stimmen der Fraktionen der sozialistischen Arbeiterpartei (PSOE) und der katalanischen Convergencia i Unió (Jordi Pujol) zusammen. Die Abgeordneten von Partido Popular, die heute die Regierung stellt, haben sich enthalten. Ministerpräsident war Felipe González, Justizminister war Juan Alberto Belloch, beide PSOE.
Hier der Text:
Art. 472 Código Civil español:
Der Straftat der Rebellion macht sich schuldig, wer sich gewalttätig und öffentlich zu einem der folgenden Ziele erhebt:
- Gänzliche oder teilweise Abschaffung, Suspendierung oder Veränderung der Verfassung.
- Gänzliche oder teilweise Abschaffung der Befugnisse des Königs, der Königin, des regent4n oder der Mitglieder des Regentschaftsrates, oder diese dazu zu zwingen, etwas zu tun, das ihrem Willen widerspricht.
- Behinderung der Wahl zu öffentlichen Ämtern.
- Auflösung der Cortes Generales, des Abgeordnetenhauses, des Senats oder der gesetzgebenden Versammlung einer autonomen Region, Behinderung ihrer Zusammenkunft, ihrer Beratung und Beschlussfassung oder sie zu einem Beschuss zu zwingen oder sie in ihren Befugnissen zu beschneiden.
- Einen Teil des nationalen Territoriums für unabhängig zu erklären.
- Absetzung der Regierung der Nation oder einer autonomen Region. Deren Kompetenzen zu usurpieren, oder diese zu Taten zu zwingen, die ihrem Willen widersprechen.
- Die Streitkräfte oder Teile derselben dem >gehorsam der Regierung zu entziehen.
(Übersetzung HvR)
Ja, aber Herr von Rotenhan, nach meiner Kenntnis, die sich zwar nur auf die Berichterstattung in den öffentlichen Medien stützt, war Herr Puigdemont nicht gewalttätig. Insofern kommen die Punkte 1. bis 7. gar nicht zum Tragen. Da könnten noch 100 andere Variationen stehen, sie würden nach dieser Darstellung erst greifen, wenn jemand Gewalt ausübt.
Und die deutschen Politiker, die heute am Ruder sind, sollten sich gefälligst an das immer noch geltende Selbstbestimmungsrecht der Völker halten. Da hilft es auch nicht, dass etliche Staaten auf der Welt bestimmten Völkern deren Identität absprechen bzw. mit staatlicher Gewalt wegzuformen versuchen.
Deutschland sollte sich aus dem spanisch-katalanischen Konflikt heraushalten. Aber dass sich Deutschland mit der Auslieferung nicht politisch einmischen würde, finde ich ein unzulässiges Narrativ, das sicherlich in politischen Kreisen gestrickt worden ist und mal wieder von den Medien unreflektiert nachgebetet wird. Man will ja seine Akkreditierung als Journalist zu Hofe behalten.