In der heutigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung erinnert Heribert Prantl daran, dass vor 75 Jahren die Geschwister Scholl in einem buchstäblich kurzen Prozess verurteilt und zusammen mit ihrem Freund Christoph Probst noch am gleichen Tag hingerichtet wurden.
Das war Staats-Mord. Wenn die Gesetze eines Staates bedauerlicherweise die Todesstrafe vorsehen, dann muss diese nach einem rechtsstaatlichen Prozess verhängt werden. Roland Freisler der Präsident des unsäglichen Volksgerichtshofes, wir wissen es alle, war nicht Garant für ein rechtsstaatliches Verfahren, er war die boshaft fletschende Karikatur eines solchen.
Man kann Christoph Probst mit Fug und Recht als den „vergessenen Bruder Scholl“ bezeichnen. Dass dem so ist, ist nicht Folge von bösem Willen. „Geschwister Scholl“ ist eben griffiger als „die Scholls und Probst“.
Christoph war Schüler des Landheims Schondorf. In der Wandelhalle, neben den riesigen Gedenktafeln der Gefallenen beider Weltkriege, findet man eine runde Plakette, die an ihn und die „Weiße Rose“ erinnert.
Wie oft sind wir „Landheimer“ im Sportdress auf dem Weg zum Turnen unachtsam an diesem Stein des Gedenkens vorbeigegangen?
Hat Christoph Probst im kollektiven denken der Landheimer und des Landheims überhaupt eine Rolle gespielt?
Es ist ein Verdienst meines Klassenkameraden Konstantin von Harder, dass er sich für die Veröffentlichung der Briefe, die Christoph Probst in der Zeit seines Widerstandes geschrieben hat, stark gemacht hat. Das Buch ist im Lukas Verlag erschienen.
In seinem auf der Kommentarseite ganz oben erschienenen Beitrag zitiert Heribert Prantl aus dem Flugblatt, das durch die Aula der der Ludwig Maximilians Universität in München geflattert ist:
„Zerreißt den Mantel der Gleichgültigkeit, den Ihr um Euer Herz gelegt habt.“
Ein erschreckend aktueller Satz!
Legt sich nicht auch unser Mantel der Gleichgültigkeit über die ertrunkenen Flüchtlinge im Mittelmeer, über die dem Tode geweihten 400.000 Einwohner von Ghouta, dem Vorort von Damaskus?
Heribert Prantl, endet seinen Artikel mit dem Verweis auf den Artikel 20 Absatz 4 unseres Grundgesetzes. Darin wird jedem Deutschen das Recht auf Widerstand gegen die Abschaffung der Grundrechte zugesprochen.
Gegen Unrecht im Ausland, gegen den Abbau der Demokratie in benachbarten Ländern können wir wenig tun.
Aber wir sind aufgerufen, achtsam zu sein, dass in unserem Land keiner es wagt, die Verfassung oder die Grundrechte zu verwässern oder gar abzuschaffen.
Dieses Recht zum „kleinen Widerstand“ ist das Vermächtnis von Sophie Scholl, Christoph Probst und Hans Scholl, das Eingang in unsere Verfassung gefunden hat.
Wir sollten an diese drei Helden öfter denken.