Menschenwürde, auf ein Neues!

Jeder Mensch hat das Recht, gegen die Ehe für alle zu sein, sei es aus religiösen oder ethischen Gründen womöglich auch, weil er seinen Vorurteilen frönt. Richtschnüre gibt es da genug. Der Gesetzgeber aber hat nur eine Richtschnur und die ist das Grundgesetz.

Dort lesen wir in Artikel 1, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und im darauffolgenden Artikel, dass jeder Mensch das Recht hat, seine Persönlichkeit frei zu entfalten, es sei denn er verletzt damit Rechte seiner Mitmenschen oder das Sittengesetz.

Früher war es einfach, da verstieß gleichgeschlechtliche Liebe gegen die guten Sitten und der § 175 des Strafgesetzbuches beschützte eben diese guten Sitten. Nachdem die Strafvorschrift nun schon seit Jahren abgeschafft wurde und auch die eingetragene Lebenspartnerschaft längst Bestandteil unseres zivilen Miteinanderlebens geworden ist, gibt es keinen Grund mehr, die Ehe für alle nicht zuzulassen.

Niemand wird bestreiten, dass Liebe und Sexualität essentielle Belange der Entfaltung der Persönlichkeit sind. Warum also gewährt man den einen die Ehe, die unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung steht, den anderen aber nicht?

Es wäre des Schweißes der Edlen wert, einmal darüber nachzudenken, woher es kommt, dass seit alters her die Mächtigen gegen nicht mehrheitsfähige Praktiken der Liebe sind. Ohne lange nachforschen zu müssen, kommt man darauf, dass das zum guten Teil daran liegt, dass die Staaten immer darauf bedacht waren, dass sich ihre Untertanen hübsch vermehrten. Man brauchte Soldaten und Steuerzahler. Deshalb wurde der gleichgeschlechtlichen Sexualität der Bestandteil „Liebe“ schlichtweg abgesprochen, um sie so auf sittenwidrige Geilheit reduzieren zu können.

Dies wurde seit Jahrhunderten wiederholt, und wir wissen, dass es just die Wiederholung ist, die Behauptungen zu Wahrheiten werden lassen. Wir alle wurden noch so erzogen, dass wir selbstverständlich davon ausgingen, Homosexualität sei eine verabscheuungswürdige Verirrung, die durch Zusammenreißen heilbar sei. Viele denken das heute noch, und man kann es ihnen nicht übel nehmen, denn es gibt keine Verpflichtung für Otto Normalverbraucher, Inhalte der eigenen Erziehung zu überdenken.

Diese Verpflichtung gibt es aber für all diejenigen, denen wir im Sinne unserer Verfassung staatliches Handeln übertragen haben. Bei der Auslegung der Verfassung und bei der Ausübung eines politischen Mandats ist einzig und allein Recht und Gesetz sowie das eigene Gewissen gefragt. Und da ist es dann schon notwendig, nachzuforschen, weshalb gerade in konservativen Kreisen das Gewissen etwas gegen die Homo Ehe hat.

Warum eigentlich? Schadet sie dem Staat? Schadet sie dem Zusammenleben? Schadet sie unseren Kindern?

Wenn man diese Fragen bejaht, dann hätte man sich schon gegen die eingetragene Lebensgemeinschaft wehren müssen. Was ist an der Ehe qualitativ anders?

Gott hat die Ehe eingesetzt, heißt es dann. Das ist natürlich Quatsch, denn Julius Caesar war verheiratet und wusste von unserem Gott nichts. Die Ehe wurde nicht von Gott gestiftet, vielmehr ist sie ein Instrument des „ordre public“ seit es Menschen gibt.

Der kleine Satz der Kanzlerin, man solle diese Frage zu einer Gewissensentscheidung machen, man solle also den Fraktionszwang aufheben, hat nun eine Lawine ins Rollen gebracht, durch die die Ehe für alle mit den Stimmen aus allen im Bundestag vertretenen Parteien zum Gesetz werden wird, nicht allen Stimmen, aber mit Stimmen aus allen Parteien. Das lässt hoffen.

Und noch etwas: Natürlich sind Kriege in der Welt, Hungersnöte, die Gefahr eines Atomkrieges und der Klimaschutz wichtigere Themen. Warum aber sollte man, wenn man es denn kann, weniger Wichtiges nicht klären, wenn man am Wichtigen weltweit scheitert?

Und was hat das mit der Menschenwürde zu tun? Die Würde des Menschen ist sein eigenes Leben. Zum Leben gehört das Streben nach Glück und Sicherheit. Wer verheiratet ist, weiß, dass die Ehe kein Garant für Glück und Sicherheit ist. Sie kann es aber sein. Dies einem Teil unserer Mitbürger zu verwehren, ist schlicht verfassungswidrig.

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