Islamgesetz

In der CDU denkt man über ein Islamgesetz nach.

Das ist kein Wahlkampfgetöse, das ist höchstens Wahlkampfgeraschel, denn jedem Juristen ist klar, dass es fast unmöglich sein wird, ein Islamgesetz zu erlassen, das nicht die Verfassung verletzen würde.

Jeder versteht, dass ein Gesetz, dass nur diejenigen betrifft, die Schultze heißen, elementar gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen würde. So ähnlich wäre es mit dem Islamgesetz.

Dennoch lohnt es, in dieser Richtung weiter zu denken.

In meiner Jugend gab es die beiden großen christlichen Kirchen und einige versprengte winzige Minderheiten, die demoskopisch überhaupt keine Rolle spielten. Hinzu kam, dass beide Kirchen durch Verträge mit dem Staat gleichbehandelt wurden, ich verweise auf die Kirchensteuer, die durch das Finanzamt einkassiert wird.

Ich hielt bisher immer dieses deutsche Sondergut für einen eklatanten Einbruch in das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche, aber selbst ich bin lernfähig.

Die Situation hat sich in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten entscheidend geändert. Es gibt eben nicht mehr nur die beiden christlichen Kirchen. Durch millionenfachen Zuzug aus dem Ausland sind dringend benötigte Arbeitnehmer ins Land gekommen, die zu einem erheblichen Teil dem Islam anhängen. Das ist uns Mitteleuropäern eine vollkommen fremde Religion und deshalb verhalten wir uns so, wie die Soziologie es lehrt: Das Fremde und Neue wird erstmal abgelehnt. Übrigens auch dann, wenn das Fremde schon nichtmehr ganz so neu ist.

Das ist gesamtgesellschaftlich gesehen ein besorgniserregend falsches Verhalten. Der Islam ist nun mal in Deutschland angekommen und da nützt keine Ablehnung, Hass schon mal gar nicht, vielmehr müssen wir uns mit dem Islam befassen.

Und da stellen wir fest, dass sich die Moscheen weder selbst finanzieren noch von Seelsorgern geleitet werden, die Wurzeln in der deutschen Gesellschaft haben. Grob gesagt, schickt und bezahlt die Imame der türkische Staat und die Moscheen finanziert der Petrodollar.

Wer zahlt, schafft an. Und so muss es nicht verwundern, wenn in den islamischen Gotteshäusern nicht auf Deutsch gepredigt wird und es immer wieder zu Hassparolen kommt, mit denen die Gläubigen nicht unbedingt integrationsfähiger werden.

Es muss ein Religionsgesetz her, das für alle Religionen gilt. Darin sollte stehen:

  1. Aus den jeweiligen Heiligen Schriften kann in jedweder Sprache gelesen werden, aber die Predigten werden in deutscher Sprache gehalten.
  2. Die Seelsorger werden in der Regel in Deutschland ausgebildet. Wurden sie im Ausland ausgebildet, haben sie sich einer Sprach- und Eignungsprüfung zu unterziehen.
  3. Jede Religionsgemeinschaft finanziert sich aus den Mitteln ihrer Mitglieder. Das Finanzamt kann, wenn das gewollt ist, Hilfe beim Einzug leisten.
  4. Spenden werden offengelegt.
  5. Alle Religionsgemeinschaften müssen die Werte des Grundgesetzes vorbehaltlos unterstützen.

Wir sollten Schluss machen mit dem Nachdenken über Islamgesetze. Wir müssen aber auch dringend Schluss machen mit der Dämonisierung des Islam, gleichzeitig aber unmissverständlich klarmachen, dass die Freiheit der Religionsausübung nur dann gewährleistet ist, wenn die Werte unserer Demokratie respektiert werden.

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