Scheidung auf unterfränkisch

Petra Horch war die getreue Ehefrau von Friedrich Horch. Sie führte ihm den Haushalt und hielt ihn bei knapper Kasse, er arbeitete als Schreiner in einem unterfränkischen Dorf.

Dort kannte man beide als die Horchs Bedra und den Horchs Frieder. Und als die Bedra schon ein wenig in die Jahre gekommen war, riet der Arzt zu einem Kuraufenthalt in Bad Kissingen. Damit fing alles an.

Dort nämlich traf die Bedra auf lauter Witt-Weiber, die ihr uni sono klarmachten: „Wenn esrchdamol die Older naus die Nüss , hasd du das Läben einer Könichin.“

Die Bedra schaute sich das Sein ihrer Kur-Kolleginnen an, und in der Tat, leisteten diese sich täglich in der Konditorei Buddergremdordde und danoch nuch a Schnäpsla.“

Das bedingte fortan ihr Bewusstsein, denn wenn sie ehrlich war, hatte sich die Bedra schon immer das Leben einer Könichin gewünscht. Sie beschloss, hinfort dem Frieder den Haushalt nicht weiter zu führen und, darüber hinaus, ihm nach dem Leben zu trachten.

Von der Kur zurück, ließ sie beim Schneider im Dorf ihre Trauerkleider kürzen und behandelte ihren Ehemann schlecht. Sie strich im das täglich ausgezahlte Taschengeld so zusammen, dass es nur noch zu einem „Seidla“ in der Wirtschaft langte und darüber hinaus fand sie jeden Abend einen Grund zum Streiten. Irgendwann hielt das der Frieder nicht mehr aus und ging verärgert ins Bett.

Darauf hatte die Bedra gewartet, sie stellte von außen eine Leiter ans Schlafzimmerfenster, stieg hinauf, schüttete Benzin über das Bett und zündete den schlafenden Frieder an.

Sie ging dabei so schlau vor, dass sie die Schlabbn falsch rum anzog, so dass man die Spuren von der Leider „wegwärdsich“ nicht finden sollte.

Der Frieder konnte glücklicherweise die Flammen mit dem Plumeau ersticken und rettete sich „im Morgenhabit“ in die Wirtschaft, wo man die Polizei rief.

Zur übergroßen Verblüffung von der Horchs Bedra, wurde sie am darauffolgenden Morgen von der Polizei verhaftet und verhört. Es war ihr zum Verhängnis geworden, dass in ihrem Kleiderschrank die auf Kniehöhe gekürzten Trauer Kleider gefunden wurden und die Polizei bedeutete ihr, den Trick mit den umgedrehten Schlappen kenne man auch schon seit geraumer Zeit. Unter der Last der Beweise brach die Bedra zusammen und gestand.

Ihr erboster Gatte sagte aus, er könne sich den Hergang nur erklären, weil man mal wieder gestritten habe. „Blöder Aff, Aff blöder“ hätte sie gesagt, und er habe mit „blöder Tschech“ gekontert. Das habe die Martha offenbar sehr verärgert, denn Tschechin sei sie ja nicht, sondern nur aus Tirschenreuth, und deshalb sei sein Anwurf „hald aa ned wahr.“

Fluchtgefahr bestand nicht und so wurde die Bedra bis zum Prozessbeginn auf freien Fuß gesetzt, allerding bestand der Frieder auf Scheidung.

Zum Prozessbeginn in der Stadt wollte sich der vorsitzende Richter einen Eindruck von der Schuldfähigkeit der Angeklagten machen, immerhin ging es um versuchten Mord, der Staatsanwalt hatte Heimtücke, niedrige Beweggründe, Ausnutzung von Hilflosigkeit und Begehung mit gemeingefährlichen Mittel festgestellt.

Also fragte der „Herr Rat“: „Frau Horch, wie viel fählen von sieben und achtzig auf hunnerd?“

Die Angeklagte zählte eine Weile mit den Fingern, dann strahlte sie und sagte: „siehm, Herr Rad.“

Das Gericht erkannte auf den damals noch gültigen § 51 StGB und die Horchs Bedra lebte als freie aber bald geschiedene Frau weiter im Dorf.

Bei einem Ausflug mit dem evangelischen Frauenbund nach Würzburg traf sie im Juliusspital einen „Peamden“, der war fei Widwer, und weil der a wenig a schönna Rendn ghabd had, hadsa na gheierd. Und wenn die zwaa ins Dörfla auf Besuch kumma senn, had die Bedra immer so a Hüdla aufghabd. So a Peamder brauchd hald eine Tame an seiner Seide.

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