Türkischer Kaffee

Neulich war ich mit meiner Schwester auf einen Kaffee verabredet. Auf der Straße schlug sie vor, zu „ihrem Türken“ um die Ecke zu gehen.

Ich plusterte mich auf und schwadronierte herum, zu Türken ginge ich nicht mehr, ich trüge mein Geld, ich sagte „mei Märgla“, nicht zu Leuten, die hier die Vorzüge des Rechtsstaates genössen, und gleichzeitig für dessen Abschaffung in der Türkei stimmten.

Ich muss zugeben, dass ich mir richtig gut vorkam.

Meine Schwester meinte, man dürfe nicht so verallgemeinern, wogegen ich etwas von „harte Kante zeigen“ erwiderte.

An sich aber waren wir uns einig, dass das, was derzeit am Bosporus passiert, ein „no go“ sei.

Sie erzählte mir, sie habe neulich mit einer in Deutschland geborenen türkischen Ärztin gesprochen in der festen Annahme, sie fände den Erdogan ebenso machtgeil, macchiavellisch und primitiv wie sie selbst. Oh, da hatte sie in ein Wespennest gestochen! Die Freundin fuhr meine Schwester an, was den Deutschen denn einfiele, sich in die inneren Angelegenheiten der Türkei einzumischen, das ginge uns überhaupt nichts an, das sei die Arroganz des christlichen Abendlandes, die Türken könnten machen, was sie wollten etc.

Natürlich hatte die Dame Recht, wenn sie meinte, die Türken könnten machen, was sie wollten. Nur dann müssten eben alle Türken wieder in die Türkei zurückziehen und dort können sie dann undemokratische und andere Süppchen kochen, solange ihnen Lust danach ist.

Nur, und das müssen die in Deutschland lebenden Türken wissen, besonders diejenigen, die auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen: Man kann nicht in Izmir Autokrat sein und in Bielefeld Demokrat. Wenn hier wahlberechtigte Türken mehrheitlich oder auch nicht mehrheitlich für die Abschaffung der Demokratie in der Türkei stimmen, dann müssen sie sofort unter Beobachtung des Verfassungsschutzes gestellt werden, denn, wenn das so ist, dann sind sie auch eine Gefahr für die Demokratie in Deutschland.

In dieses Gespräch vertieft suchten meine Schwester ein nicht türkisches Café und fanden schließlich ein kleines Lokal, über dem „Café Pronto“ stand. Ich war begeistert, denn ich liebe italienischen Caffè, noch dazu lagen in der Theke Krapfen, die mit Puderzucker bestreut waren. Ich halte Krapfen mit Zuckerguss für eine Entgleisung.

Die Italienerin machte zwei wunderbare Capuchini und meine Schwester und ich unterhielten uns prächtig an einem kleinen Tisch, an dem ich feststellte, dass man gepuderte Krapfen dann nicht essen sollte, wenn man einen schwarzen Pullover anhat. Wir erzählten uns den neuesten Quatsch, lästerten über die „üblichen Verdächtigen“ in der Familie, waren uns nicht immer ganz einig, lachten über alte und neue Witze und hatten es richtig schön.

Ich lud ein, man ist ja Kavalier, und als ich an den Tresen zum Bezahlen trat, hörte ich, dass im hinteren Teil des Lokals ein heftiger Streit ausgetragen wurde.

Ich verstehe ganz gut italienisch, aber bin natürlich kein Experte in den verschiedenen Dialekten, die auf dem Stiefel gesprochen wurden. Dieser Dialekt war aber wirklich sehr unitalienisch. Als die Kassiererin mir verheulten Augen nach vorne kam, fragte ich sie, woher ihre Familie denn aus Italien stamme.

„Wir sind keine Italiener, wir sind Türken“, schniefte sie.

Ich musste daran denken, weshalb man im Schlengerla in Bamberg nicht pinkeln darf:

„Dringsd a Bier in‘n Schlengerla, gehsd aufn Abord und brunsdes wieder naus. Vo do fliessds nei die Rechnitz, übern Rhein-Main-Donau Kanal fleissds nei die Donau, vo do nein Scharzn Meer, scho ham die Dürgn die Märgla, du Kaschber.

 

Verfassungsrecht für Tschetschenen

Gestern durfte ich den Vortrag über Grundrechte für Flüchtlinge in einer Schule in Neuruppin vor Tschetschenen halten.

Es kamen sieben Mütter und drei Mädchen, 11,15 und 16 Jahre alt, sowie zwei junge Männer. Eine Lehrerin der Schule übersetzte in Russische.

Es war eine vollkommen andere Situation als bisher, schon allein deshalb, weil die Frauen überwogen und ohne ihre Männer gekommen waren. Die Diskussion war dadurch erheblich lebhafter.

Als ich zu Anfang von der Würde des Menschen und dem daraus folgenden Recht der Selbstbestimmung sprach, kam es zu einer schwierigen Situation. Aus früheren Vorträgen und aus der Presse weiß ich, dass es unter Flüchtlingen immer wieder zu sexuellen Übergriffen auf Kinder und auf Vergewaltigungen junger Frauen kommt. Ich hielt es daher für meine Pflicht, zu sagen, dass zum Recht der Selbstbestimmung auch das Recht gehört, ob und mit wem man sexuelle Beziehungen haben möchte, wobei alles erlaubt ist, wenn alle Beteiligten zustimmen, nur Sex mit Menschen unter 14 Jahren steht unter Strafe.

Da meldete sich eine der Mütter und sagte, ihre Kultur erlaube es nicht, über solche Dinge zu reden, noch dazu nicht, wenn Mädchen im Raum seien. Der Versuch, ihr klarzumachen, dass bei allem Respekt vor der mitgebrachten Kultur die Realität in Deutschland es notwendig machten, sehr wohl über Geschlechtliches zu sprechen, scheiterte. Im Verlauf der Diskussion sagte sie, was ihre Töchter wissen müssten, das wüssten sie. Meine Frage, wer denn den Umfang des Wissens bestimme, blieb unbeantwortet.

Ich habe dann versucht, alles, was in irgendeiner Weise kompromittierend sein könnte, nicht zu sagen. Man kann sich vorstellen, wie blumig meine Ausführungen zum Recht auf Nichtdiskriminierung ausfielen.

Dessen ungeachtet, verließen die drei Mädchen nach einer Stunde den Raum, der Vortrag wäre ihnen peinlich, wurde mir übersetzt. Ich hatte eher den Eindruck, dass es ihnen unangenehm war, vor ihren Müttern, derartiges zu hören.

Es entsteht nun der Eindruck, hier habe ein „sex maniak“ den Vortrag über Grundrechte dazu benutzt, seinem Hobby zu frönen. Nein, das Thema Sex, hat höchstens 5 Minuten eines 90minütigen Vortrages gedauert. Dennoch hing es wie eine drohende Wolke über dem Ganzen.

Die Mütter berichteten dann, dass ihre Töchter wegen des Kopftuches von den Mitschülern gehänselt und von einigen Lehrern diskriminiert werden. Mit Kopftuch dürfen sie nicht an die Tafel, werden nicht aufgerufen etc. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass an dieser Schule eine latent ausländerfeindliche Stimmung herrscht. Beschwerden werden abgeblockt und den Betroffenen fehlt das sprachliche Handwerkszeug, um dafür zu sorgen, dass die Missstände „nach oben“ weitergeleitet werden.

Zum Schluss rief ich die Mütter dazu auf, das Gespräch in der Familie zu fördern. Tabuisierung und Zensur führen zu nichts. Was daraus folgend im Geheimen geschieht, macht den Missstand nicht besser, sondern nur offenbar.

Die drei Mädchen waren ja nun draußen und deshalb wagte ich die Feststellung, mangelnde Aufklärung sei der erste Schritt zu einer ungewollten Schwangerschaft.

Ich bin sehr gespannt, ob Reaktionen kommen, noch gespannter bin ich allerdings, ob ich erneut eingeladen werde, den Vortrag zu wiederholen.

Scheidung auf unterfränkisch

Petra Horch war die getreue Ehefrau von Friedrich Horch. Sie führte ihm den Haushalt und hielt ihn bei knapper Kasse, er arbeitete als Schreiner in einem unterfränkischen Dorf.

Dort kannte man beide als die Horchs Bedra und den Horchs Frieder. Und als die Bedra schon ein wenig in die Jahre gekommen war, riet der Arzt zu einem Kuraufenthalt in Bad Kissingen. Damit fing alles an.

Dort nämlich traf die Bedra auf lauter Witt-Weiber, die ihr uni sono klarmachten: „Wenn esrchdamol die Older naus die Nüss , hasd du das Läben einer Könichin.“

Die Bedra schaute sich das Sein ihrer Kur-Kolleginnen an, und in der Tat, leisteten diese sich täglich in der Konditorei Buddergremdordde und danoch nuch a Schnäpsla.“

Das bedingte fortan ihr Bewusstsein, denn wenn sie ehrlich war, hatte sich die Bedra schon immer das Leben einer Könichin gewünscht. Sie beschloss, hinfort dem Frieder den Haushalt nicht weiter zu führen und, darüber hinaus, ihm nach dem Leben zu trachten.

Von der Kur zurück, ließ sie beim Schneider im Dorf ihre Trauerkleider kürzen und behandelte ihren Ehemann schlecht. Sie strich im das täglich ausgezahlte Taschengeld so zusammen, dass es nur noch zu einem „Seidla“ in der Wirtschaft langte und darüber hinaus fand sie jeden Abend einen Grund zum Streiten. Irgendwann hielt das der Frieder nicht mehr aus und ging verärgert ins Bett.

Darauf hatte die Bedra gewartet, sie stellte von außen eine Leiter ans Schlafzimmerfenster, stieg hinauf, schüttete Benzin über das Bett und zündete den schlafenden Frieder an.

Sie ging dabei so schlau vor, dass sie die Schlabbn falsch rum anzog, so dass man die Spuren von der Leider „wegwärdsich“ nicht finden sollte.

Der Frieder konnte glücklicherweise die Flammen mit dem Plumeau ersticken und rettete sich „im Morgenhabit“ in die Wirtschaft, wo man die Polizei rief.

Zur übergroßen Verblüffung von der Horchs Bedra, wurde sie am darauffolgenden Morgen von der Polizei verhaftet und verhört. Es war ihr zum Verhängnis geworden, dass in ihrem Kleiderschrank die auf Kniehöhe gekürzten Trauer Kleider gefunden wurden und die Polizei bedeutete ihr, den Trick mit den umgedrehten Schlappen kenne man auch schon seit geraumer Zeit. Unter der Last der Beweise brach die Bedra zusammen und gestand.

Ihr erboster Gatte sagte aus, er könne sich den Hergang nur erklären, weil man mal wieder gestritten habe. „Blöder Aff, Aff blöder“ hätte sie gesagt, und er habe mit „blöder Tschech“ gekontert. Das habe die Martha offenbar sehr verärgert, denn Tschechin sei sie ja nicht, sondern nur aus Tirschenreuth, und deshalb sei sein Anwurf „hald aa ned wahr.“

Fluchtgefahr bestand nicht und so wurde die Bedra bis zum Prozessbeginn auf freien Fuß gesetzt, allerding bestand der Frieder auf Scheidung.

Zum Prozessbeginn in der Stadt wollte sich der vorsitzende Richter einen Eindruck von der Schuldfähigkeit der Angeklagten machen, immerhin ging es um versuchten Mord, der Staatsanwalt hatte Heimtücke, niedrige Beweggründe, Ausnutzung von Hilflosigkeit und Begehung mit gemeingefährlichen Mittel festgestellt.

Also fragte der „Herr Rat“: „Frau Horch, wie viel fählen von sieben und achtzig auf hunnerd?“

Die Angeklagte zählte eine Weile mit den Fingern, dann strahlte sie und sagte: „siehm, Herr Rad.“

Das Gericht erkannte auf den damals noch gültigen § 51 StGB und die Horchs Bedra lebte als freie aber bald geschiedene Frau weiter im Dorf.

Bei einem Ausflug mit dem evangelischen Frauenbund nach Würzburg traf sie im Juliusspital einen „Peamden“, der war fei Widwer, und weil der a wenig a schönna Rendn ghabd had, hadsa na gheierd. Und wenn die zwaa ins Dörfla auf Besuch kumma senn, had die Bedra immer so a Hüdla aufghabd. So a Peamder brauchd hald eine Tame an seiner Seide.

Religion ist Privatsache

Artikel 3 der Verfassung Afghanistans:

„In Afghanistan darf kein Gesetz dem Glauben und den Bestimmungen der heiligen Religion des Islam wiedersprechen. (Übers.: Max Planck Inst. f. ausl. öff. Recht u. Völkerrecht)

Dies könnte, ja dürfte in keiner Verfassung eines Rechtsstaates stehen, da dort die Würde des Menschen oberstes Gut ist. Die Submission aller unter die Doktrin von Religion oder einer Religion widerspricht diametral dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.

In westlichen Demokratien steht es nicht explizit in den Verfassungen, aber dort kann kein religiöses Gebot bestehen, das den Werten der Verfassung widerspricht.

Meinungsfreiheit, Schutz des Lebens, Schutz der Kinder, Unverletzlichkeit der Wohnung, kurz alles, was sich aus dem „habeas corpus Act“ von 1679 weiterentwickelt hat, steht über dem, was Religionen wollen.

Nun sind es ja meistens nicht die Religionen selbst, die übergriffig werden, sondern deren Vertreter: Pfarrer, Rabbis, Imame, Popen, Priester, Gurus, Mönche und viele andere, die auf der Lohnliste irgendeiner religiösen Vereinigung stehen, haben die verständliche Tendenz, die Meinung zu vertreten, zuerst käme die Religion und dann erst alles andere, brav nach dem Motto: „Wess Brot ich ess, des Lied ich sing.“

Das ist normal, ich finde ja auch, dass der Beruf des Rechtsanwaltes immens wichtig ist.

Aber sind dieses Denken und dieses Verhalten auch richtig?

Wohl kaum. Niemand darf einem anderen vorschreiben, wie er zu leben hat. Jeder kann Vorbild sein, darf aber nicht verlangen, dass dies von den anderen wertgeschätzt wird. Sie nerven schon ziemlich die Apostel, wobei ich jetzt nicht messen will, ob Religionsapostel mehr nerven als Ernährungsapostel etc.

Wenn sich jemand von seiner angestammten Religion abwendet, sich einer anderen zuwendet, an nichts mehr glaubt oder dem fränkischen Glaubensbekenntnis nachhängt (ich glaab, äs zwa Pfund Rindsflääsch a guda Subbn gibd), dass alles kann und muss dem Staat schnurtz und piepe sein. Und es muss auch all denen schnurtz und piepe sein, die damit nicht einverstanden sind, wenn jemand von Religion nichts wissen will.

Man könnte denken, dies seien Selbstverständlichkeiten. Es waren auch für mich stets Selbstverständlichkeiten, weil ich in Spanien in einem extrem säkularisierten Land gelebt habe.

Nun lebe ich seit 30 Monaten in Deutschland und stelle mit Entsetzen fest, dass es hier ganz starke Tendenzen gibt, die dem Ziel zuarbeiten, den weltlichen Staat unter eine religiöse Fuchtel zu bringen.

Der Staat hat die Freiheit eines Christenmenschen zu garantieren, nicht aber das, was ein Christenmensch darunter versteht.

Die dümmlichen Sprüche, die vor einer Islamisierung Europas warnen, haben in Wahrheit im Sinn, einen christlichen Staat aufzubauen, um gegen eine andere Religion Stellung beziehen zu können.

Nein, um einer wie auch immer gestalteten „-isierung“ unserer Demokratien in Europa entgegen zu treten, braucht es keine eifernden Geistlichen sondern aufrechte Staatsbürger.