Lustig ist das Zigeunerleben, faria, faria, ho
Brauchen dem Kaiser kein Zins zu geben, faria, faria, ho
Lustig ist es im grünen Wald
Wo des Zigeuners Aufenthalt
Faria, faria, faria, faria, faria, faria, ho.
Es gibt wenig auf Gottes Erdboden, was so eklatant gegen die Regeln der “political correctness” verstößt, wie dieses scheinbar harmlose Kinderlied.
Den Protagonisten gibt es schon lange nicht mehr, besonders nicht in der Einzahl. Heute heißt das Sinti und Roma, Mehrzahl bitteschön. Lustig war und ist deren Leben fürwahr nicht, besonders dann wenn es sich in Osteuropa oder Spanien abspielt.
Den Kaiser gibt es auch nicht mehr und keine Steuern zahlen heute ganz andere Leute, wie wir aus den Panama Papers erfahren durften.
Der Aufenthalt im Wald lässt darauf schließen, dass es sich bei den Besungenen um Nichtsesshafte handelt. Als solche bekommen sie zwar von der zuständigen Gemeinde einen Tagessatz, dürfen dann aber nur drei Tage bleiben. Während dieser Zeit mahnt die politisch unkorrekte Oma; “Macht´s Gartentürl zua, de Zigeiner kumman.“ Sollten diese planen, länger als drei Tage an einem Ort zu verweilen, müssen sie sesshaft werden.
Um es mit Abraracourcix zu sagen: “Nos lois sont dures.“
Ist die erste Strophe schon schlimm genug, steigert sich das Lied in der zweiten Strophe dahin, der ethnischen Gruppe pauschal Wilderei vorzuwerfen. In dem Fall ist das nach § 292 StGB ein besonders schwerer Fall von Wilderei, da gemeinschaftlich begangen. Wird mit bis zu 12 Jahren Freiheitsentzug bestraft.
Besonders perfide sind die Vorwürfe in der vierten Strophe, die hier ohne das „Faria“ wiedergegeben werden soll:
Wenn uns tut der Beutel hexen
Lassen wir unsere Thaler wechseln
Treiben die Zigeunerkunst
Da kommen die Taler wieder all zu uns.
Klarer Fall von § 263 StGB, schwerer Betrug, da gewerbs-, gewohnheits,- und bandenmäßig begangen. Zack, schon wieder bis zu 10 Jahren Freiheitsentzug.
Nun, hartherzige Menschen mögen denken, des Bisserl Diskriminierung gegen Roma und Sinti seien die ja eh gewohnt, da macht das nicht so viel.
Aber halt: Dem Liedl wohnen noch weitere Gefahren inne:
Wer das Lied in einem Amtsgebäude singt, dem kann es passieren, dass die Staatsanwaltschaft wegen falscher Verdächtigung vor einer Behörde ermittelt.
Wenn die Ermittlungsbehörde zu dem Schluss kommt, dass die Roma und Sinti nicht lustig sind, keine Steuern hinterziehen, nicht unberechtigt Tagessätze bei den von ihnen durchzogenen Gemeinden abgreifen, nicht wildern und auch nicht bandenmäßig betrügen, dann ist er dran, der vermeintlich unschuldige Sänger: § 164 StGB dreuht mit 5 Jahren.
Fassen wir zusammen: Es handelt sich um ein gemeingefährliches Lied, das Sänger und Besungene in Konflikt mit der Justiz bringen kann. Der Text ist politisch vollkommen unkorrekt und gehört verboten, zumindest aber aus den Kinderliederfibeln gestrichen.
Ersatzweise könnte man auch daran denken, den deutschen Text zu streichen, und nur das dem Sinti und Romaschen angelehnte „faria, faria, faria, faria, faria, faria, ho“ zu belassen. In der dritten und vierten Zeile jeder Strophe müsste man allerdings das „ho“ weglassen, aber das wäre hinnehmbar.