EigentümergemeinschaftWer ein Haus in einer Urbanisation oder eine Wohnung in einem Appartement Block kauft, wird zwangsläufig Mitglied einer Eigentümergemeinschaft (Comunidad de Propietarios). Die Beteiligung an den Gemeinschaftskosten wird durch eine Quote festgelegt, die im notariellen Kaufvertrag festgehalten wird. Die Eigentümergemeinschaft wird vom Präsidenten, der Miteigentümer sein muss, und dem Verwalter, der "administrador de fincas" sein muss, wenn er nicht Miteigentümer ist, geleitet. Ein "administrador de fincas" ist ein speziell zur Verwaltung von Eigentümergemeinschaften ausgebildeter und dafür zugelassener Freiberufler, der im Zweifel keine Fremdsprachen spricht. Problem ist bei Eigentümergemeinschaften regelmäßig die babylonische Sprachenvielfalt der Miteigentümer contra chronischen Fremdsprachenmangel der Mallorquiner. Gegengift: spanisch lernen.
|
Neue Blog EinträgeWas wird mit dem Euro? Wohin soll ich bloss mit meinem Geld? Kündigung von Verträgen Patientenverfügung LinksBDR Estudio Legal BDR Estudio Legal Palma, S.L. ist eine Kanzlei mit starker regionaler und internationaler Ausrichtung. Spanisch, catalán, englisch, französisch, deutsch und niederländisch sind Kanzleisprachen (American understood) |
